Grosz-Prozess

Deggendorfer Gericht beschränkt Berichterstattung über AfD-Verhandlung

Der österreichische Publizist Gerald Grosz bepöbelte unter anderem den Ministerpräsidenten beim AfD-Aschermittwoch 2023 in Osterhofen. Das Gericht sieht eine "Inszenierung" des Prozesses. Und ergreift harte Maßnahmen.


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Der österreichische Publizist und rechte Politiker Gerald Grosz war Hauptredner beim Aschermittwoch 2023 der AfD in Osterhofen. Dabei soll er Aussagen gegen Politiker wie Bayerns Ministerpräsidenten Söder getroffen haben, die ihn nun vor das Amtsgericht Deggendorf bringen.

Vor dem Amtsgericht Deggendorf beginnt am Montag, 8. April, um 9 Uhr die Hauptverhandlung gegen den früheren österreichischen Politiker Gerald Grosz. Es geht um einen Strafbefehl wegen Beleidigung, gegen den Grosz nach Angaben eines Gerichtssprechers Einspruch eingelegt hat. Das Deggendorfer Amtsgericht rechnet mit einem Ansturm beim Prozess gegen den österreichischen Publizisten und AfD-Redner Gerald Grosz - und schränkt Zugang und Berichterstattung über die Verhandlung ein. So untersagt Richterin Julia Schindler das Versenden von Nachrichten aus dem Gerichtssaal, auch Interviews dürfen nicht im Saal geführt werden. Unsere Redaktion ist vor Ort und wird im Anschluss an die Verhandlung berichten. 

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1 Kommentare:


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Manuel R.

am 08.04.2024 um 11:09

Die Informationsfreiheit wird unterdrückt. Darauf dürfte niemand Einfluß haben. Eine Zugangsbeschränkung darf nur in Bestimmten Fällen wie Minderjährigkeit oder anstehender Gefahr für Leib und Leben erlassen werden. Beides ist nicht gegeben, also ist diese "Anordnung" Null und Nichtig. Dies wird sich aber wie immer erst NACH der Verhandlung ergeben, da ein Einspruch dagegen eben länger dauert als bis zum angesetzten Termin. Wenn sich herausstellt die Richterin handelte Unzulässig, welche Strafe hat Sie dann zu erwarten? Wie immer wird es dann im Sand verlaufen. Denn eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. So soll das Volk Mundtot gemacht werden. Rechtsbeugung at its Finest zum Nachteil der Bürger und zum Vorteil des Staates. Wie immer.



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