Vermögenswirksame Leistungen

VL-Sparen: Mit Geld vom Chef und Staat


Mit vermögenswirksamen Leistungen können Arbeitnehmer Einiges ansparen.(Symbolbild)

Mit vermögenswirksamen Leistungen können Arbeitnehmer Einiges ansparen.(Symbolbild)

Von Daniel Gahn

Zum Gehalt gibt es in vielen Firmen Geld extra. Doch viele Beschäftigte verzichten oft auf vermögenswirksame Leistungen. Dabei lohnen sich diese.

Der Begriff klingt zunächst nicht sehr verheißungsvoll: "Vermögenswirksame Leistungen" lassen eher Bürokratie und komplizierte Finanzprodukte vermuten als ein Geldgeschenk vom Arbeitgeber. Doch vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, sind eine Art Zusatzlohn von höchstens 40 Euro im Monat, der vielen Arbeitnehmern laut Arbeits- oder Tarifvertrag zusteht. Innerhalb von sieben Jahren kann man je nach Beruf und Anlageprodukt mehr als 3.000 Euro vom Chef erhalten. Grundlage dafür ist das 5. Vermögensbildungsgesetz.

Nur zwei Drittel nutzen vermögenswirksame Leistungen

Die ursprünglich "312-Mark-Gesetz" genannte Regelung wurde 1961 eingeführt, damit Menschen mit geringem Einkommen ein kleines Vermögen ansparen konnten. Seitdem wurde das Gesetz mehrfach angepasst, sodass heute neben Arbeitnehmern auch Beamte, Soldaten, Richter und sogar Studenten mit einem Nebenjob vermögenswirksame Leistungen nutzen können. Ob und in welcher Höhe, weiß in der Regel die Personalabteilung.

Etwa 20 Millionen Menschen in Deutschland haben nach Auskunft der "Stiftung Warentest" Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen ihres Arbeitgebers. Laut einer Untersuchung der Dekabank, Fondsgesellschaft der Sparkassen, nutzen aber nur zwei Drittel der Anspruchsberechtigten diese Form des Vermögensaufbaus.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Die VL soll Arbeitnehmern ermöglichen, ein kleines Vermögen über mehrere Jahre zu ersparen. Pro Monat zahlt der Chef zwischen 6,95 Euro und 40 Euro. Wie viel genau das Unternehmen spendiert, ist abhängig von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Jährlich sind bis zu 480 Euro Zuschuss vom Chef möglich. Zahlt das Unternehmen nicht den Höchstbetrag, dann ist es ratsam, den Betrag aus eigenen Mitteln aufzustocken.

Aber: Eine Verpflichtung, selbst noch Geld draufzulegen, gibt es nicht. Das kann sich aber lohnen, beispielsweise wenn man so noch eine staatliche Förderung bekommt. Und einige VL-Produkte haben Mindestsparbeträge. Eingezahlt wird über sechs Jahre, danach ruht die Geldanlage zwölf Monate. Also beträgt die Laufzeit von VL insgesamt sieben Jahre.

Wer kann VL-Sparen?

Die vermögenswirksame Leistung ist eine tarifvertragliche Geldleistung durch den Chef. Gibt es keinen Tarifvertrag, steht im Arbeitsvertrag häufig ein Passus dazu. Denn viele Arbeitgeber zahlen ihren Anteil der VL auch auf freiwilliger Basis. Allerdings: Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Sollten Sie keinen Tarifvertrag haben und auch in Ihrem Arbeitsvertrag nichts stehen, fragen Sie nach.

Die VL gibt es grundsätzlich für Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende. Wer in Teilzeit arbeitet, bekommt die Leistungen vom Chef nur anteilig. Neue Mitarbeiter bekommen die VL meist erst nach Ablauf der Probezeit. Rentner, freie Mitarbeiter oder Selbstständige bekommen keine VL.

Wie komme ich an vermögenswirksame Leistungen?

  1. Informieren Sie sich darüber, wie hoch der Zuschuss Ihres Arbeitgebers ist. In der Regel ist dies in Ihrem Arbeitsvertrag vermerkt. Andernfalls wenden Sie sich direkt an das Personalbüro.
  2. Sie sind Geringverdiener? Dann unbedingt die gesetzlichen Grenzen prüfen - eventuell gibt es Zuschüsse vom Staat.
  3. Bei einer Bank oder Sparkasse können Sie sich beraten lassen und das passende Produkt auswählen. Oftmals verkaufen Banken allerdings nur ihren eigenen Produkte.
  4. Reichen Sie im Anschluss bei Ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über Ihren Sparvertrag ein und teilen Sie mit, auf welches Sparkonto er die Leistungen von nun an einzahlen soll. Das Geld wird dann nicht an Sie, sondern direkt an die Bank oder Sparkasse gezahlt.

Gibt es eine Förderung durch den Staat?

Ja, Geringverdiener können auch mitsparen und bekommen vom Staat dafür einen Zuschuss. Liegt das zu versteuernde Einkommen im Jahr unter 17.900 Euro (bei Alleinstehenden) und bei Ehegatten oder Lebenspartnern unter 35 800 Euro, hat man Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage - wenn die vermögenswirksamen Leistungen für wohnungswirtschaftliche Zwecke, also beispielsweise Bausparverträge, verwendet werden.

Berechnungsbeispiel: Ein Beschäftigter im Verlagswesen erhält vom Arbeitgeber zu seinen vermögenswirksamen Leistungen (VL) monatlich 26 Euro geschenkt. Der Arbeitnehmer packt aus eigener Tasche 24 Euro dazu. Der VL-Sparbetrag von 50 Euro wird in den VL-Fonds "DWS Aktien Strategie Deutschland? (DE0009769869) angelegt. Der Fonds investiert in deutsche Standardwerte (Blue Chips) sowie in wachstumsstarke mittlere (Mid Caps) und kleinere Werte (Small Caps), verfügt über ein Fondsvermögen von 3,7 Milliarden Euro und hat seit seiner Auflegung im Februar 1999 bis heute eine jährliche Wertentwicklung von 10,8 Prozent erreicht(Stand 27.02.2020, Quelle DWS). Bei der Hochrechnung für die Grafik wurde nur eine durchschnittliche Wertentwicklung von neun Prozent zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich nach sieben Jahren ein Fondsguthaben von 5.178 Euro (Einzahlungsdauer sechs Jahre, anschließend Ruhephase)und nach 13 Jahren ein Fondsguthaben von 14.045 Euro.

Berechnungsbeispiel: Ein Beschäftigter im Verlagswesen erhält vom Arbeitgeber zu seinen vermögenswirksamen Leistungen (VL) monatlich 26 Euro geschenkt. Der Arbeitnehmer packt aus eigener Tasche 24 Euro dazu. Der VL-Sparbetrag von 50 Euro wird in den VL-Fonds "DWS Aktien Strategie Deutschland“ (DE0009769869) angelegt. Der Fonds investiert in deutsche Standardwerte (Blue Chips) sowie in wachstumsstarke mittlere (Mid Caps) und kleinere Werte (Small Caps), verfügt über ein Fondsvermögen von 3,7 Milliarden Euro und hat seit seiner Auflegung im Februar 1999 bis heute eine jährliche Wertentwicklung von 10,8 Prozent erreicht(Stand 27.02.2020, Quelle DWS). Bei der Hochrechnung für die Grafik wurde nur eine durchschnittliche Wertentwicklung von neun Prozent zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich nach sieben Jahren ein Fondsguthaben von 5.178 Euro (Einzahlungsdauer sechs Jahre, anschließend Ruhephase)und nach 13 Jahren ein Fondsguthaben von 14.045 Euro.

Für andere Sparformen (bei Fonds etwa) liegt die Einkommensgrenze bei Alleinstehenden bei 20.000 Euro und bei Ehegatten bei 40.000 Euro. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 20 Prozent (auf maximal 400 Euro Einzahlungen pro Jahr) bei Sparverträgen und auch Aktienfonds - über die gesamte Laufzeit sind das bis zu 480 Euro. Wer einen Baukredit abbezahlen möchte oder über einen Bausparvertrag Geld anhäufen will, bekommt neun Prozent von maximal 470 Euro im Jahr dazu. Eine Förderung kann für Banksparpläne, Fondssparpläne, Beiträge in eine Lebensversicherung, die Darlehenstilgung einer selbst genutzten Immobilie oder einen Bausparvertrag erfolgen.

Bausparen, Banksparplan oder Fonds: Was ist besser?

Eine allgemeine Lösung, die für alle gleich günstig und gewinnbringend ist, gibt es nicht. Jede Geldanlage hat Vor- und Nachteile. Bevor man den VL-Vertrag abschließt, sollte man sich fragen, wie viel Risiko man eingehen möchte.

  • Die besten Renditechancen haben Aktienfonds-Sparpläne. Allerdings ist hier wegen der Kursschwankungen das Risiko auch am höchsten. Das Sparergebnis ist nicht planbar - und auch ein Verlust ist möglich. "Aus heutiger Sicht sind VL-Sparpläne auf Aktienfonds besonders attraktiv", schreibt "Finanztest". "Gerade junge Leute können auf diesem Weg erste Erfahrungen mit den Aktienmärkten sammeln."
  • Ein Banksparplan lohnt sich, wenn Sie keinen Anspruch auf staatliche Förderungen haben und Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen sicher anlegen wollen. Die Rendite, die Sie bei solch einem VL-Sparen erzielen können, liegt meist zwischen einem und drei Prozent und ist nicht so schlecht. Um einen Banksparplan abzuschließen, braucht man nur bei der jeweiligen Bank ein gesondertes Konto zu eröffnen.
  • Ein Bausparvertrag hingegen ist weitaus risikoärmer, dafür fällt die Rendite sehr schmal aus. Vor allem Häuslebauer in spe oder künftige Immobilienkäufer fahren mit dieser VL-Form gut, indem sie sich damit gegen einen größeren Zinsanstieg absichern. Für Jüngere kann Bausparen aber eine sichere und gut verzinste Geldanlage sein - unter der Bedingung, dass der junge Kunde die staatliche Prämie nutzt.
  • Auch die Tilgung eines bestehenden Baukredits ist möglich. Nach dem Hausbau hat der Besitzer die Möglichkeit, seine Kreditschulden per VL zu reduzieren. Das ist ein Beispiel, wie vermögenswirksame Leistungen wirklich ihrem Namen gerecht werden. Da die Zinsen, die man für ein Darlehen zahlt, meist höher sind als die Renditen der VL-Angebote, ist die Tilgung eine einfache und gut verzinste Form der Anlage. Wer also das Haus noch abstottert, der kann mit einem Finanz-Extra vom Chef den Abtrag beschleunigen. Schulden schneller abzubezahlen ist in der Regel attraktiver, als Geld zu Minizinsen anzulegen.
  • Vermögenswirksame Leistungen können auch für eine betriebliche Altersvorsorge genutzt werden. Laut "Stiftung Warentest" ist das vor allem für Sparer interessant, deren Einkommen die entsprechenden Grenzen übersteigt. Der Vorteil: Im Gegensatz zu den anderen Sparformen sind die Zahlungen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer steuerfrei. Nachteil: Im Alter fallen dann Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente an. Zudem kommen die Sparer erst als Rentner und nicht bereits nach sieben Jahren an das Geld.

Vermögenswirksame Leistungen: Und was kommt am Ende dabei raus?

Die unterschiedlichen Anlageprodukte sorgen für unterschiedliche Erträge. Wer sich für einen Banksparplan entscheidet, muss mit mageren Zinsen leben, bekommt im Gegenzug allerdings viel Sicherheit geboten. Ein Fondssparplan wirft mehr ab: Dem Fondsverband BVI zufolge erzielten VL-Fonds in den zurückliegenden 50 Jahren eine durchschnittliche Rendite von 7,4 Prozent.

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