Von Bundesrat gebilligt
300-Euro-Einmalzahlung für Rentner sicher
28. Oktober 2022, 12:12 Uhr aktualisiert am 28. Oktober 2022, 12:12 Uhr
Zum Ausgleich hoher Energiekosten erhalten Rentnerinnen und Rentner Anfang Dezember eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat am Freitag gebilligt. Etwa 20 Millionen Renten- und Versorgungsbezieher werden von der Finanzspritze profitieren.
Vorherige Maßnahmenpakete der Ampelregierung zur Entlastung angesichts der hohen Inflation berücksichtigten Rentnerinnen und Rentner nicht direkt. Berufstätige hatten im September eine Energiepreispauschale von 300 Euro bekommen.
Der nordrhein-westfälische Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) nannte es sozial ungerecht und "nicht nachvollziehbar", weshalb für Rentnerinnen und Rentner zunächst keine Einmalzahlung vorgesehen war. Er kritisierte, dass weiterhin bestimmte Gruppen, etwa pflegende Angehörige oder Menschen in Elternzeit ohne Elterngeldbezug, nicht von der Pauschale profitieren würden.
Kerstin Griese, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, versicherte, dass geprüft werde, welche Gruppen noch nicht von der Einmalzahlung profitieren. Ziel sei es, diese Lücke zu schließen.
Die nun gebilligte Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland. Sie unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung und wird automatisch ausgezahlt.
In dem Gesetz ist außerdem eine Neuregelung für sogenannte Midi-Jobs vorgesehen: Die Verdienst-Obergrenze für Arbeitnehmer dieser Gruppe soll von 1600 Euro auf maximal 2000 Euro monatlich angehoben werden. Bis zu dieser Grenze gilt künftig, dass Beschäftigte nur verminderte Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Sie sollen dadurch jährlich 1,3 Milliarden Euro sparen. Auch dies war Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung.