Onlinehandel
Temu und Shein: Habeck will Zollfreigrenze abschaffen
6. September 2024, 10:28 Uhr
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will asiatische Shopping-Portale wie Temu und Shein schärfer kontrollieren und die 150-Euro-Zollfreigrenze abschaffen. Das geht aus einem Aktionsplan E-Commerce hervor, den das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) erarbeitet hat. Der Plan liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. "Wer online einkauft, muss sich auf sichere und unbedenkliche Produkte verlassen können. Giftige Substanzen gehören nicht in Kleidung oder Spielgeräte", sagte Habeck. Deutsche und europäische Unternehmen dürften "nicht dadurch benachteiligt werden, dass andere die geltenden Regeln umgehen".
Der Aktionsplan sieht unter anderem eine engere Zusammenarbeit von nationalen und europäischen Marktüberwachungsbehörden und des Zolls vor. Diese sollen demnach koordinierte Kontrollen durchführen. Das Ministerium spricht sich außerdem dafür aus, die Befugnisse der Behörden auszuweiten. So sollen diese direkt Maßnahmen gegen Onlinehandelsplattformen ergreifen können. Die Abschaffung der Zollfreigrenze solle "zügig und bürokratiearm erfolgen".
Die asiatischen Online-Plattformen nutzen vor allem Luftfracht. Bei Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern müssen für Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro bei der Einfuhr keine Gebühren bezahlt werden.
Von der EU-Kommission fordert Habeck, Daten über Verstöße der Portale in einem "Data Hub" zu sammeln. So könnte Fehlverhalten aufgedeckt und sanktioniert werden. Dabei sollten Testkäufe durch die EU-Kommission durchgeführt werden, um herauszufinden, ob Rechtsverstöße systematisch und über die Zeit unverändert vorkommen. "Sanktionen müssen so hoch angesetzt werden, dass sie Abschreckungswirkung entfalten", heißt es. Weiter will das Ministerium die Hersteller verpflichten, Informationen zu Produktsicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz im digitalen Produktpass zu hinterlegen.
Die Behörden stellten bei Drittstaaten-Produkten, die in die EU verschickt werden, zunehmend Mängel und Verstöße gegen Vorgaben fest, erklärte das BMWK. Dies gelte insbesondere für Anbieter wie Temu und Shein. Um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen und Rechtsverstöße zu ahnden, müsse die Einhaltung konsequent durchgesetzt werden.
Shein und Temu erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit. Handelsvertreter, Politiker und Verbraucherschützen kritisieren jedoch unter anderem Produktqualität, mangelnde Kontrollen und unfaire Wettbewerbsbedingungen. Die Portale haben die Vorwürfe zuletzt wiederholt zurückgewiesen.
Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.