Ausgaben absetzen
Auch Rentner können steuerpflichtig werden
29. Mai 2023, 14:54 Uhr
Von diesem Juli an erhalten die rund 21 Millionen Ruheständler höhere Renten. Das führt möglicherweise aber auch zu einer höheren Einkommensteuer oder zur Pflicht, überhaupt erstmals eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben zu müssen. Antworten auf wichtige Fragen.
Wie und wann erhöhen sich die gesetzlichen Altersbezüge? Die gesetzlichen Renten steigen zum 1. Juli 2023 um 4,39 Prozent im Westen und um 5,86 Prozent im Osten. Damit liegen die Rentenwerte in allen Bundesländern zum ersten Mal seit der Wiedervereinigung auf einem Niveau.
Welcher Anteil der gesetzlichen Rente ist zu versteuern? Das hängt maßgeblich vom Jahr des Rentenbeginns ab. Bei Ruheständlern, die 2005 oder früher in Rente gegangen sind, lag er nominell bei lediglich 50 Prozent der gesetzlichen Altersbezüge. Neurentner des Jahres 2022 müssen bereits 82 Prozent der staatlichen Leistung versteuern, nur ein Rentenanteil von 18 Prozent bleibt steuerfrei. Für Senioren, die im Jahr 2023 in Rente gehen, gibt es nur noch einen steuerfreien Anteil von 17 Prozent. Der steuerfreie Teil der Rente wird für jeden Rentnerjahrgang auf Dauer festgeschrieben. Rentenerhöhungen sind daher zu 100 Prozent steuerpflichtig.
Wann muss man im Ruhestand eine Steuererklärung abgeben? Mit der Rentenerhöhung 2023 müssen mehr Ruheständler als zuvor eine Einkommensteuererklärung abgeben. Derzeit sind bereits 5,6 Millionen Bürger im Alter steuerpflichtig. Wer durch die Rentenerhöhung im Gesamtjahr 2023 den Steuergrundfreibetrag von 10 908 Euro überschreitet, fällt neu in diese Gruppe und sollte sich mit dem Thema Steuererklärung befassen. Bei verheirateten Paaren oder Menschen in eingetragenen Lebenspartnerschaft gilt der doppelte Wert. Es zählen alle Einkünfte - neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch private Vorsorge, Betriebsrente, Kapitalvermögen oder Mieteinnahmen.
Wie hoch fällt die Steuerlast aus? Das hängt vom Einzelfall ab. Wer nach der Rentenerhöhung in diesem Jahr über die Grenze rutscht, muss sich finanziell deswegen immer noch nicht allzu viele Sorgen machen. Denn wahrscheinlich können solche Ruheständler mit ein paar Angaben in der Steuererklärung eine Steuerpflicht vorläufig weiter abwenden. Wie Arbeitnehmer können auch sie Ausgaben steuermindernd absetzen, beispielsweise Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung, Krankheitskosten oder Spenden. Auch wer einen Handwerker, Hausmeister oder eine Haushaltshilfe beschäftigt, kann diese Ausgaben in der Einkommensteuererklärung angeben und so seine Steuern senken. Auch wenn die Steuerpflicht erst zum Juli einsetzt, kann es sich daher lohnen, ab sofort Belege zu sammeln. Wer auch weiterhin keine Steuererklärung abgeben muss, lässt sich das am besten für die kommenden Jahre vom Finanzamt bestätigen. Die Behörde erteilt dann eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung.
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