Dieselskandal
Ansprüche gegen VW möglicherweise verjährt
17. Dezember 2019, 22:08 Uhr aktualisiert am 17. Dezember 2019, 22:08 Uhr
Von
Christian Grimm
Geprellte VW-Dieselfahrer, die erst 2019 gegen den Autobauer geklagt haben, könnten zu lange gezögert haben. In einer vorläufigen Rechtsauffassung ist das Oberlandesgericht (OLG) München zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Klagen der Verjährung anheimfallen. In einem sogenannten Hinweisbeschluss von Anfang Dezember heißt es, dass die Verjährung "mit dem Schluss des Jahres 2018" endet. Der Beschluss liegt unserer Zeitung in Auszügen vor.
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