Wahl und Recht

Wie Regensburg mit Vandalismus an Parteiplakaten umgeht

Die Europawahl steht kurz bevor: Politischer Unmut landet dabei oft auf den Plakaten der Kandidaten in Form von Kritzelei oder auch politisch brisanten Botschaften - dabei ist beides strafbar.


Ein Plakat in der Prüfeninger Straße, mit Palästina-Flagge und Hammer.

Ein Plakat in der Prüfeninger Straße, mit Palästina-Flagge und Hammer.

Fährt man die Frankenstraße oder die Prüfeninger Straße entlang, schauen sie einen von diversen Laternenpfosten aus an: Die Gesichter der Kandidaten für die bevorstehende Europawahl. Hier und da sieht man auch eine herausgestreckte Zunge, eine Monobraue oder Glubschaugen: Da hat sich jemand mit Edding wohl einen Scherz erlaubt - angesichts der möglichen strafrechtlichen Konsequenzen gar nicht so witzig.

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1 Kommentare:


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Frank H.

am 31.05.2024 um 20:24

So etwas hat es schon in meiner Jugend gegeben, und vermutlich war es schon damals strafbar. Interessant wäre jedoch, wie sich die Anzahl der Anzeigen hierzu entwickelt hat.



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