Einmal Haft, dreimal Bewährung

Urteil im Regensburger Türsteherprozess gefallen


Freispruch vom Vorwurf des versuchten Totschlags, aber dennoch eine lebensgefährliche Behandlung eines Wehrlosen - dafür wurden die vier Türsteher am Freitag verurteilt.

Freispruch vom Vorwurf des versuchten Totschlags, aber dennoch eine lebensgefährliche Behandlung eines Wehrlosen - dafür wurden die vier Türsteher am Freitag verurteilt.

Einmal Haft und dreimal Bewährungsstrafe, jeweils wegen schwerer Körperverletzung und Aussetzung, nicht aber wegen versuchten Totschlags, so lautet das Urteil des Landgerichts im Regensburger Türsteherprozess. Die Richter folgen damit im Wesentlichen den Anträgen der Verteidiger. Nur der Angeklagte, bei dem ein Schlagstock gefunden worden war und der seitdem in Untersuchungshaft sitzt, wird dort noch weitere zwei Jahre und zwei Monate verbringen.

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