Einmal Haft, dreimal Bewährung
Urteil im Regensburger Türsteherprozess gefallen
24. März 2023, 18:23 Uhr aktualisiert am 24. März 2023, 18:23 Uhr
Von
Franz Nopper
Einmal Haft und dreimal Bewährungsstrafe, jeweils wegen schwerer Körperverletzung und Aussetzung, nicht aber wegen versuchten Totschlags, so lautet das Urteil des Landgerichts im Regensburger Türsteherprozess. Die Richter folgen damit im Wesentlichen den Anträgen der Verteidiger. Nur der Angeklagte, bei dem ein Schlagstock gefunden worden war und der seitdem in Untersuchungshaft sitzt, wird dort noch weitere zwei Jahre und zwei Monate verbringen.
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