Nach Tod eines Seniors
Ehemaliger Oberarzt aus Kelheimer Krankenhaus wegen Mordes angeklagt
14. November 2024, 10:07 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat Anfang November Anklage gegen einen ehemaligen Oberarzt eines Kelheimer Krankenhauses wegen des Tatvorwurfs des Mordes erhoben. Der Angeschuldigte soll im Juli 2022 einem damals 79-jährigen Patienten des Krankenhauses ohne medizinische Veranlassung ein Morphin verabreicht und diesen hierdurch getötet zu haben. Im Oktober wurde der Fall bekannt. In 2021 verstarb in der Kelheimer Klinik eine Krankenschwester, nachdem ihr der Arzt ein Medikament ohne medizinische Veranlassung gegeben haben soll. In diesem Fall wurde bereits Anklage gegen den Arzt erhoben.
Die Staatsanwaltschaft Regensburg und die Kriminalpolizei Landshut ermittelten aufgrund einer Mitteilung der Klinikleitung bereits seit Juli 2023 gegen einen Anästhesisten eines Kelheimer Krankenhauses. Der Angeschuldigte befindet sich wegen des Todesfalles vom Juli 2022 bereits seit Ende April in Untersuchungshaft, teilt die Staatsanwaltschaft Regensburg mit.
Ermittlungen zu weiteren Todesfällen im Krankenhaus
Gegenstand der Ermittlungen sind mehrere Todesfälle im Kelheimer Krankenhaus, die von Mitarbeitern der Intensivstation als bedenklich eingestuft werden und an denen der Angeschuldigte beteiligt gewesen sein soll. Die jetzt erhobene Anklage befasst sich ausschließlich mit dem Tod eines 79-jährigen Patienten. Die übrigen angezeigten Todesfälle sind weiterhin Gegenstand laufender Ermittlungen. Im Detail liegt dem Angeschuldigten zur Last, am 8. Juli 2022 entgegen medizinischer Indikation das Absetzen der bisherigen Medikation und das Anschließen des Patienten an eine Perfusor zur intravenösen Injektion von Morphin angeordnet zu haben. Im Anschluss soll der Angeschuldigte selbst die Dosierung derart erhöht haben, dass diese in absehbarer Zeit zum Tode des Patienten führen musste. Der Geschädigte verstarb einen Tag später.
Im Raum steht insbesondere die Frage, ob es aus medizinischer Sicht notwendig war, die ursprüngliche kurative Behandlung des Patienten auf eine palliative Versorgung umzustellen. Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei der Anklageerhebung vor allem auf ein rechtsmedizinisches Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München, wonach es bei dem betroffenen Patienten keine medizinische Indikation für eine Änderung des Therapiezieles zu einer palliativen Behandlung gegeben haben soll. Auch sei die Gabe von Morphin vorliegend nicht veranlasst gewesen und habe zum Tode des Geschädigten geführt.
Vorwurf der Heimtücke und aus niedrigen Beweggründen
Der Anklagevorwurf lautet auf Mord. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeschuldigten insbesondere zur Last, die Taten heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangen zu haben. Der Angeschuldigte hat im Rahmen der Ermittlungen angegeben, sich an den konkreten Vorfall nicht zu erinnern. Der Angeschuldigte ließ jedoch zwei medizinische Sachverständigengutachten vorlegen, die im Widerspruch zur Einschätzung der Rechtsmedizin München stehen. Diese gelangen zu dem Ergebnis, dass eine Umstellung des Therapieziels auf eine palliative Versorgung gerechtfertigt gewesen sei.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass für den Angeschuldigten weiterhin uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gelte. Das Landgericht Regensburg wird jetzt über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden.