Oberstaatsanwalt äußert sich
Debatte um Diebe in Regensburg: Eingestellt ist nicht vergessen
15. Januar 2024, 17:14 Uhr
Von
Franz Nopper
Nach dem Ladendiebstahl-Hilferuf der Einzelhändler hat unsere Mediengruppe bei der Staatsanwaltschaft Regensburg angefragt, wann und warum Verfahren gegen Täter eingestellt werden. Demnach können Ersttäter tatsächlich bei einer Schadenssumme unter zehn Euro mit einer Einstellung wegen Geringfügigkeit rechnen. Sobald sie aber ein zweites Mal erwischt werden, nicht mehr.
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