Prozess in Regensburg

Angriff auf Polizisten auf dem Gäubodenvolksfest - Gericht verurteilt Täter


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Der 21-Jährige muss sich am Dienstag vor Gericht verantworten. (Symbolbild)

Patrick F. (Name geändert) ist ein eher schmächtiger junger Mann. Mit gesenktem Kopf sitzt er auf der Anklagebank. Kaum zu glauben, was die Staatsanwältin in der Jugendschöffensitzung am Amtsgericht Regensburg verliest: Der damals 20-Jährige aus dem Landkreis Regensburg wehrte sich nach einem Zwischenfall auf dem Gäubodenvolksfest im August letzten Jahres so heftig gegen einen Platzverweis, dass zeitweise sechs Polizeibeamte über einen längeren Zeitraum damit beschäftigt waren, ihn in Schach zu halten. Der jetzt 21-jährige Produktionsmitarbeiter wurde wegen Widerstands und tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und versuchter Körperverletzung zu einem viertägigen Kurzarrest verurteilt. Außerdem muss er 1.600 Euro Geldauflage an eine gemeinnützige Organisation zahlen und sich neun Monate von Alkohol und Drogen fernhalten.

Wie er selbst berichtet, war der junge Mann an diesem Tag im August vor einem Jahr vor dem Bierzeltbesuch mit Freunden am Eisweiher im Laga-Gelände und trank bereits dort reichlich Alkohol. „Zwei bis drei Becher Wodka“, sagt Patrick F. auf die Frage der Richterin, „und einen Sixpack Bier“, wobei er sich nicht erinnern kann, ob er diesen alleine konsumiert hat. Er kann sich überhaupt nicht an viel erinnern, was damals passiert ist. 1,96 Promille Alkohol und erhebliche Mengen des Cannabis-Wirkstoffs THC wurden in seinem Blut gefunden. „Ich weiß, dass alles ein Sch… war“, gibt Patrick F. zu.

Der heute 21-Jährige war offenbar bereits vor dem eigentlichen Vorfall unangenehm aufgefallen. Sicherheitsmitarbeiter hatten ihn deshalb des Zeltes verwiesen und vom Gelände begleitet. Patrick F. hielt sich jedoch nicht daran, sondern wollte den Festplatz wieder betreten. Dies hatten Polizeibeamte beobachtet. Bei der Kontrolle der Personalien sei er zunächst kooperativ gewesen. Als sie ihm einen Platzverweis erteilten, sei jedoch plötzlich die Stimmung von „lustig betrunken“ auf aggressiv umgeschlagen, sagt einer der Ordnungshüter als Zeuge. Patrick F. habe sich so massiv gegen alle Maßnahmen gewehrt, dass den Beamten nichts anderes übriggeblieben sei, als ihn zu fünft vom Platz zu tragen. Dabei habe er sie auch noch mit verschiedenen Schimpfwörtern beleidigt. Er habe verwaschen gesprochen und sei völlig schmerzresistent gewesen, berichtet ein anderer Polizist.

Patrick F. entschuldigt sich im Gerichtssaal bei den Beamten mit deutlichen Worten. „Das war alles ein Riesenfehler“, sagt er, „wenn man einen solchen Kontrollverlust erleidet, muss man wirklich nachdenken.“ Er sei unter Alkoholeinfluss ein völlig anderer Mensch. Der junge Mann gibt auch auf die Nachfrage der Richterin zu, er habe zeitweise viel zu viel Alkohol und Cannabis konsumiert, sei aber dabei, das Problem in den Griff zu bekommen. Sein Suchtverhalten sei allerdings auch die Folge mehrerer Schicksalsschläge gewesen, wie sein Verteidiger betont: Vor etwa einem Jahr seien kurz hintereinander erst seine Mutter und dann sein Stiefvater gestorben, zu dem er eine enge Beziehung gehabt habe.

Das Gericht erkennt die schwierige Lebenssituation und die daraus folgenden Reifeverzögerungen von Patrick F. an und verurteilt ihn nach Jugendstrafrecht. Es wird von einem längeren Arrest abgesehen, um seinen Arbeitsplatz nicht zu gefährden. Seine Schuldeinsicht und die Tatsache, dass niemand verletzt wurde, wirken sich strafmildernd aus, „auch wenn Sie sich schrecklich aufgeführt haben“, so die Vorsitzende Richterin, die Patrick F. ermahnt, die Auflagen ernst zu nehmen, denn: „Bei einer nächsten Tat werden Sie als Erwachsener behandelt.“

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