Urteil

20 Jahre alter Spielothekenraub in Regensburg: Bewährungsstrafe


Ein DNA-Beweis und sein Aussageverhalten wurden dem Mitangeklagten zum Verhängnis. Gegen den Hauptangeklagten lagen jedoch keine Beweise vor .

Ein DNA-Beweis und sein Aussageverhalten wurden dem Mitangeklagten zum Verhängnis. Gegen den Hauptangeklagten lagen jedoch keine Beweise vor .

Das Landgericht Regensburg hat am Mittwoch im Prozess um einen Spielothekenüberfall aus dem Jahr 2004 einen der beiden Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der heute 39-Jährige sei mit dem DNA-Nachweis auf einer Colaflasche als Mittäter identifiziert, außerdem habe er zwischenzeitlich selbst seine Mittäterschaft eingeräumt, urteilte das Gericht. Jedoch komme er nach Jugendstrafrecht und aufgrund einer Drogenabhängigkeit mit Bewährung davon.

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