Korruptionsaffäre
Wolbergs bleibt bis zum Urteil suspendiert
2. Mai 2018, 14:03 Uhr aktualisiert am 2. Mai 2018, 14:03 Uhr
Die Landesanwaltschaft Bayern hat am Mittwochvormittag entschieden, die vorläufige Dienstenthebung des Oberbürgermeisters der Stadt Regensburg, Joachim Wolbergs aufrechtzuerhalten. Eine entsprechende Pressemitteilung hat die Landesanwaltschaft veröffentlicht. Auch werde ein Teil der Bezüge des suspendierten OB einbehalten, heißt es weiter.
Die Entscheidung des Landgerichts Regensburg vom 1. März 2018, die Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg unter rechtlichen Änderungen zuzulassen und den Haftbefehl aufzuheben, habe die Gründe für die Suspendierung im Ergebnis nicht entfallen lassen, stellt die Pressestelle der Landesanwaltschaft klar.
Zuvor hatte das Landgericht Regensburg im Beschluss zur Eröffnung des Hauptverfahrens festgestellt, dass ein hinreichender Tatverdacht im Hinblick auf die Straftatbestände der Vorteilsannahme und des Verstoßes gegen das Parteiengesetz vorliege, es gleichzeitig aber den Anklagevorwurf der Bestechlichkeit für nicht haltbar erachtet.
Die Landesanwaltschaft ließ nun wörtlich verlauten: "Eine vorläufige Dienstenthebung kann nach dem Bayerischen Disziplinargesetz ausgesprochen werden, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass im Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt werden wird. Daneben kann eine vorläufige Dienstenthebung erfolgen, wenn durch das Verbleiben im Dienst der Dienstbetrieb oder die Ermittlungen wesentlich beeinträchtigt würden. Die Landesanwaltschaft Bayern ist nach Prüfung der ihr übersandten Strafakten, des Beschlusses des Landgerichts Regensburg und des Beschlusses des Oberlandesgerichts Nürnberg und nach einer persönlichen Anhörung des kommunalen Wahlbeamten zu dem Schluss gekommen, dass sämtliche Voraussetzungen vorliegen."
Gegenstand der Anklagezulassung sind demnach mehr als 20 Fälle der Vorteilsannahme, hinsichtlich derer das Landgericht Regensburg einen hinreichenden Tatverdacht bejaht und eine spätere Verurteilung als wahrscheinlich ansieht. Im Rahmen ihrer Prognoseentscheidung hat die Landesanwaltschaft Bayern berücksichtigt, dass auch der Vorwurf der Vorteilsannahme zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen kann.
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