Landkreis Regensburg

Joachim Wolbergs wird vorläufig suspendiert


Nächster Paukenschlag in der Korruptionsaffäre: Die Landesanwaltschaft Bayern hat den Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) am heutigen Freitag vorläufig des Dienstes enthoben. Das teilte die Behörde gegen Mittag mit. Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Regensburg, die einen dringenden Tatverdacht der Bestechlichkeit ergeben haben. Wolbergs sitzt seit vergangener Woche in U-Haft.

Eine vorläufige Dienstenthebung kann nach dem Bayerischen Disziplinargesetz ausgesprochen werden, "wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass im Disziplinarverfahren auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt werden wird". Die Landesanwaltschaft ist nach Prüfung der Vorwürfe zu dem Schluss gekommen, dass diese Voraussetzungen im Fall Wolbergs vorliegen. Nach der Rechtsprechung führe der Vorwurf der Bestechlichkeit in der Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, erklärte die Behörde. Angesichts der bereits zu Tage getretenen Beschädigung des Amtes des Oberbürgermeisters sowie des damit einhergehenden Ansehensverlustes der Stadt Regensburg müssten die Interessen von Wolbergs hinter den Interessen der Allgemeinheit zurücktreten - "um damit auch wirksam weiteren Schaden vom Amt und der Stadt Regensburg abzuwenden", führte die Landesanwaltschaft weiter aus.

Über den Einbehalt eines Teils von Wolbergs' Dienstbezügen wird gesondert entschieden. Eine Kürzung von bis zu 50 Prozent ist möglich. Die Landesanwaltschaft hat dem OB aufgrund seiner derzeitigen Haftsituation eine Frist bis Anfang Februar zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Verhältnisse eingeräumt. Schon bei Eröffnung des Haftbefehls gegen Wolbergs am 18. Januar hatte sein Anwalt einen Antrag auf Haftprüfung gestellt, wie ein Sprecher des Regensburger Amtsgerichts mitteilte. Damit wird Wolbergs noch einmal von einem Ermittlungsrichter angehört. Dies muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Demnach müsste bis kommenden Mittwoch darüber entschieden werden, ob Wolbergs in U-Haft bleibt.

Zweite Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer (SPD), die Wolbergs derzeit vertritt, kommentierte die Entscheidung folgendermaßen: "Die heute von der Landesanwaltschaft verfügte einstweilige Dienstenthebung des Oberbürgermeisters hat uns nicht überraschend erreicht. An der Aufgabenverteilung in der Stadtverwaltung ändert sich dadurch aktuell nichts: Ich nehme als reguläre Stellvertreterin bis auf weiteres die Amtsgeschäfte des Oberbürgermeisters wahr, wie das schon seit dem 18. Januar der Fall ist. Die Dienstenthebung ist vorläufig und löst daher keine OB-Neuwahlen aus. Ich möchte nochmals betonen, dass die Arbeit in der gesamten Stadtverwaltung ohne Beeinträchtigungen weitergeht."