Kreisausschuss beschließt Beauftragung eines Anwalts
Wahlbetrug: Zivilklage soll vorbereitet werden
29. Oktober 2018, 18:50 Uhr aktualisiert am 29. Oktober 2018, 20:00 Uhr
Von
Andrea Prechtl
Knapp 114.000 Euro sind allein dem Landkreis an Kosten entstanden, als die Wahl von 2014 wiederholt werden musste - nun wird ein Anwalt eingeschaltet, um den Schadensersatzanspruch zu verfolgen: Das hat der Kreisausschuss am Montag einstimmig beschlossen. Entgegen der ursprünglichen Tagesordnung wurde der entsprechende Antrag der Fraktion SPD/Grüne nun doch in öffentlicher Sitzung behandelt.
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