Kreisausschuss beschließt Beauftragung eines Anwalts
Wahlbetrug: Zivilklage soll vorbereitet werden
29. Oktober 2018, 18:50 Uhr aktualisiert am 29. Oktober 2018, 20:00 Uhr
![Noch arbeiten die acht Mitglieder der Arbeitsgruppe "Digitales Bauamt" mit analogen Plänen und Dokumenten - hier Jenny-Marie Gittel (Leiterin Sekretariat Bauverwaltung), Susanne Weber (stellvertretende Sachgebietsleiterin Bauverwaltung) und Petra Harant (Abteilungsleiterin, von links).](https://cdn.idowa.de/imgs/04/1/5/6/7/9/6/5/tok_8696a5c8985fcbecb0b5eeffb2355434/w800_h449_x756_y425_6c1d08a4-ff10-44b2-8fda-3353c70246d7_1-12f4a4637321e20f.jpg)
frg
Noch arbeiten die acht Mitglieder der Arbeitsgruppe "Digitales Bauamt" mit analogen Plänen und Dokumenten - hier Jenny-Marie Gittel (Leiterin Sekretariat Bauverwaltung), Susanne Weber (stellvertretende Sachgebietsleiterin Bauverwaltung) und Petra Harant (Abteilungsleiterin, von links).
Knapp 114.000 Euro sind allein dem Landkreis an Kosten entstanden, als die Wahl von 2014 wiederholt werden musste - nun wird ein Anwalt eingeschaltet, um den Schadensersatzanspruch zu verfolgen: Das hat der Kreisausschuss am Montag einstimmig beschlossen. Entgegen der ursprünglichen Tagesordnung wurde der entsprechende Antrag der Fraktion SPD/Grüne nun doch in öffentlicher Sitzung behandelt.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat