Brand im Mehrgenerationenhaus
Urteil gefällt - Neun Monate auf Bewährung
10. Januar 2013, 9:34 Uhr aktualisiert am 10. Januar 2013, 9:34 Uhr
Die 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richterin Bettina Mielke verurteilte am Dienstag einen 33-jährigen Schlosser aus Straubing wegen fahrlässigen Vollrausches zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten und einer ambulanten Drogentherapie. Er soll im April vergangenen Jahres im Keller eines Mehrgenerationenhauses, in dem er selbst Mieter ist, Feuer gelegt haben. Bereits einen Tag nach dem Brand wurde er in Untersuchungshaft genommen. Nach Verkündung des Urteils konnte er den Gerichtssaal als freier Mann verlassen.
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Angeklagte mit einem Feuerzeug in einem Kellerabteil des Hauses, in dem sich 37 Wohneinheiten befinden und 49 Personen gemeldet sind, Kleidungsstücke und Möbel angezündet hat. Dabei wurde unter anderem die Elektro- und Lüftungsanlage völlig zerstört und Gebäudeteile in Mitleidenschaft gezogen. Der Gesamtschaden wird mit annähernd 160 000 Euro beziffert. Vier Bewohner, wie auch der Angeklagte selbst erlitten Rauchvergiftungen, die ambulant behandelt werden mussten.
Der Angeklagte machte auf Anraten seines Verteidigers Uwe Grabner zu dem Vorwurf keine Angaben vor Gericht. Annähernd 20 Zeugen und zwei Sachverständige hatte die Staatsanwaltschaft aufgeboten, um den Angeklagten in einem Indizienprozess der schweren Brandstiftung zu überführen. Keiner dieser Zeugen hatte den Angeklagten beim Zündeln beobachtet.
Er wurde nur gesehen, als er das Haus verließ, nachdem aus dem Keller Rauch aufstieg. Zudem ergab die Beweisaufnahme, dass Jedermann rund um die Uhr über drei Eingänge Zugang zu den Kellerräumen hatte. Hinzu kam, dass die vom Brand betroffene Mietpartei bei übrigen Mietern alles andere als beliebt war. Auch kam ein Gutachter zu dem Ergebnis, dass sich im Kellerabteil nur ein Brandherd feststellen ließ. Dabei schloss er nicht aus, dass dieser von einer weggeworfenen brennenden Zigarette stammen könnte. Aufgrund etlicher Vorahndungen war gerichtsbekannt, dass der Angeklagte seit seinem Zuzug in die Bundesrepublik im Jahr 1997 drogenabhängig ist. Mehrere Therapien brachten keinen Erfolg. Auch die nach der Tat bei ihm entnommene Blutprobe zeigte auf, dass er einen ganzen Cocktail aus Heroin, Chrystal speed und Valium intus hatte - und damit aus Sicht der Sachverständigen schuldunfähig war.
Demzufolge forderte der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, sowie die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Verteidiger Grabner sah zu viele Alternativen, um hier eine Verurteilung aussprechen zu können und plädierte auf Freispruch.
Nach der sich anschließenden Beratung unterbreiteten die Richter als salomonische Entscheidung den Vorschlag, die geforderte Strafe zu halbieren. Hiermit war letztendlich auch der Angeklagte einverstanden.