Regensburg/Neutraubling

Prozess gegen Brandstifter: War es Vorsatz oder Leichtfertigkeit?


Im Prozess gegen einen 28-jährigen US-Amerikaner forscht die Strafkammer weiter nach seinem Motiv für die Brandlegung (Symbolbild).

Im Prozess gegen einen 28-jährigen US-Amerikaner forscht die Strafkammer weiter nach seinem Motiv für die Brandlegung (Symbolbild).

Von alf

Der Prozess wegen besonders schwerer Brandstiftung und Körperverletzung gegen einen inzwischen 28-jährigen US-Amerikaner vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richter Georg Kimmerl dauert auch nach sieben Verhandlungstagen weiter an. Auf Antrag des Verteidigers Thomas Winkelmeier wird nunmehr versucht zu erhellen, was den Angeklagten dazu bewegte, im Keller eines Mehrfamilienhauses in der Josef-Lohschmidt-Straße Feuer zu legen.

Wie berichtet ging der Angeklagte am 26. April vergangenen Jahres gegen 13 Uhr, ausgerüstet mit einem vollen Reservekraftstoffkanister und einem Stabfeuerzeug in das Mehrfamilienhaus, in dem seine von ihm getrennt lebende Lebensgefährtin zusammen mit dem gemeinsamen 18 Monate alten Sohn wohnte. Nachdem er bei mehreren Mietparteien gleichzeitig geklingelt hatte gelangte er in den Keller des Gebäudes. In einem Kellerabteil entzündete er einen Teil des mitgebrachten Benzins. Es kam zu einer Explosion mit massiver Rauchentwicklung, wobei sich der Rauch binnen kürzester Zeit im gesamten Treppenhaus verbreitete. Der Angeklagte verließ daraufhin fluchtartig den Keller. Den noch mit 4,1 Litern vollen Reservekanister ließ er zurück. Im Treppenhaus begegnete er einen der Mieter und forderte ihn auf, das Haus zusammen mit seiner Familie zu verlassen, weil es brenne. Auch will er bei allen anderen Mietparteien geklingelt haben.

Dem Mann gelang es noch, seine Frau und eine weitere Bewohnerin mit deren Kleinkind und ihrem Baby aus dem Haus zu bringen. Die im ersten Stock lebende Frau war in Panik geraten und gerade im Begriff, ihr Baby aus Angst vor dem Brand aus dem Fenster zu werfen, wovon sie glücklicherweise abgehalten werden konnte. Auch der Familie seiner Ex-Lebensgefährtin gelang es, das Haus zu verlassen. Bereits neun Minuten nach der Brandlegung war die inzwischen alarmierte Feuerwehr vor Ort. Das Treppenhaus war inzwischen so stark verraucht, dass es ohne Atemschutzgeräte nicht mehr betreten werden konnte. Deshalb musste vier weitere Bewohner der oberen Stockwerke mit der Drehleiter in Sicherheit gebracht werden. Zwei weitere Personen wurden mit Hilfe eines Atemschutzgerätes evakuiert. Der beherzte Mieter erlitt bei seiner Rettungsaktion eine Rauchgasvergiftung. Der Angeklagte selbst unternahm einen Tag nach seiner Festnahme in der Justizvollzugsanstalt einen Suizidversuch.

Rosenkrieg mit der Verlobten?

Vor der Strafkammer erzählte der Angeklagte von einem immerwährenden Rosenkrieg mit seiner Verlobten, der am Tattag darin gipfelte, dass sie ihm per Whatsapp ankündigte "Du wirst Deinen Sohn nie wieder sehen" und ihm seine Habseligkeiten wegnehmen würde. Daraufhin habe er beschlossen, seine persönlichen Sachen - die bei ihr im Keller lagerten - zu verbrennen und seinem Leben ein Ende zu setzen. Er sei deshalb in Neutraubling in ein Einkaufscenter gegangen und habe dort einen Benzinkanister und ein Stabfeuerzeug gekauft. Anschließend habe er den Kanister in der nahegelegenen Tankstelle gefüllt. Aber habe nie die Absicht gehabt, andere Menschen zu verletzen oder gar zu töten. Deshalb habe er auch bei den Hausbewohnern Sturm geklingelt um sie zu warnen und auch einen Notruf bei der Feuerwehr abgesetzt.

Nach der bisherigen Beweisaufnahme spricht einiges für die Version des Angeklagten. Durch die Aussage eines Angestellten der Tankstelle steht inzwischen fest, dass der Reservekanister mit exakt 5,63 Liter Benzin gefüllt wurde. Demnach wurden nur rund eineinhalb Liter verschüttet. Ein erst sich später gemeldeter Zeuge, ein Hausbewohner, konnte nunmehr berichten, dass bei ihm zur Tatzeit innerhalb weniger Minuten zwei Mal geklingelt worden war. Für den Verteidiger ein Indiz dafür, dass der Angeklagte beim erstem Mal auf den Klingelknopf drückte um in das Haus zu gelangen, beim zweiten Mal um vor dem Feuer zu warnen. Auch steht fest, dass der Angeklagte einen Notruf bei der Feuerwehr abgesetzt hatte. Die Verständigung war jedoch auf Grund seiner mangelhaften Deutschkenntnisse schwierig.

Für die Strafkammer ist weiter von Interesse, welchen Inhalt die kurz vor der Tat ausgetauschten Whatsapp zwischen dem Angeklagten und seiner Verlobten hatten. Diese konnten bislang nur unvollständig ausgelesen werden. Ein Spezialist des Landeskriminalamtes soll nunmehr versuchen, die restlichen Nachrichten wieder herzustellen. Für das Verfahren sind vier weitere Verhandlungstage bis in den März hinein angesetzt worden.