Straubing
Maskenpflicht in der Innenstadt bis 2. Juni verlängert
7. Mai 2021, 15:59 Uhr aktualisiert am 13. April 2023, 16:48 Uhr
Die Maskenpflicht in der Straubinger Innenstadt gilt weiterhin täglich von 7 bis 20 Uhr auf den bereits bekannten Straßen und Plätzen.
Auf der Grundlage der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern wurden die geltenden Regelungen zur erweiterten Maskenpflicht in Teilen der Straubinger Innenstadt bis 2. Juni verlängert. Ebenfalls bis 2. Juni verlängert, wurden das Alkoholverbot in der Straubinger Innenstadt sowie die Besuchsregelungen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen.
Im Verlauf der Woche erfolgte eine erneute Reihentestung von Gefangenen und Mitarbeitern in der Justizvollzugsanstalt durch das Gesundheitsamt. Nach Auswertung der Labortests wurde laut Gesundheitsamt ein weiteres positives Testergebnis festgestellt. Für die Stadt Straubing wird ein aktueller Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner von 169,5 (Stand 07.05.2021, 8.00 Uhr) vom Robert-Koch-Institut (RKI) ausgewiesen.