Signalwert überschritten

Karte: Wo in Straubing ab Mitternacht Maskenpflicht gilt


Auch in der Stadt Straubing steigen die Neuinfektionen (Symbolbild).

Auch in der Stadt Straubing steigen die Neuinfektionen (Symbolbild).

Von Redaktion idowa

Das Landesamt für Gesundheit hat am Sonntag offiziell mitgeteilt, dass die Stadt Straubing den Signalwert von 35 Fällen pro 100.000 Einwohner innerhalb sieben Tagen überschritten hat. Damit gelten in der Gäubodenstadt ab Mitternacht strengere Regeln.

Seit 11. Oktober seien 20 neue Infektionen gemeldet worden, wie die Stadt mitteilt. Das ergibt hochgerechnet einen Inzidenzwert von 41,85. Ein Großteil der Ansteckungen erfolgte nach den vorliegenden Erkenntnissen im häuslichen Umfeld und bei einer privaten Feier.

Noch nicht abgeschlossen sind die Ermittlungen der Gesundheitsbehörden zu dem bereits am Freitag gemeldeten Infektionsgeschehen in einem Straubinger Unternehmen. Bisher wurden dort 14 positive Fälle festgestellt, wobei sich die Wohnsitze der betroffenen Mitarbeiter auf das Stadtgebiet, verschiedene Landkreise und auch auf das europäische Ausland verteilen.

Durch Überschreiten des Grenzwerts gelten im Stadtgebiet Straubing bereits ab Mitternacht nach dem Dreistufenplan des Freistaats Bayern insbesondere Einschränkungen in folgenden Bereichen:

  • Private Feiern und Kontakte sind auf maximal zehn Personen oder Teilnehmer aus zwei Haushalten beschränkt.
  • Ab 23 Uhr müssen Gastronomiebetriebe schließen und an Tankstellen darf kein Alkohol mehr verkauft werden.
  • Es gilt eine erweiterte Maskenpflicht im Schulunterricht ab der 5. Jahrgangsstufe sowie in allen Bereichen, in denen Menschen dichter oder länger zusammenkommen, wie zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden oder Fahrstühlen.
  • Für die Stadt Straubing wurde der Geltungsbereich für die erweiterte Maskenpflicht auf öffentlichen Freiflächen von 6 bis 24 Uhr auf den Kernbereich der Innenstadt festgelegt. Dieser umfasst Ludwigs- und Theresienplatz sowie alle Nebenstraßen bis zum Stadtgraben, im Norden bildet der Moosgraben die Grenze. Zum Geltungsbereich zählen außerdem der Stadtgraben selbst, die Straße Am Kinseherberg sowie Oberer-Thor-Platz und Stetthaimerplatz. In den genannten Bereichen der Innenstadt darf ab 23 Uhr auch kein Alkohol mehr konsumiert werden.

Detaillierte Informationen zum Dreistufenplan des Freistaats Bayern finden sich auf www.stmgp.bayern.de/coronavirus sowie auf www.coronainfo-straubing.de.

Ein Überschreiten des Signalwerts von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner innerhalb sieben Tagen in den nächsten Tagen ist nicht ausgeschlossen. Die Stadt Straubing will die Öffentlichkeit weiterhin zeitnah über die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf dem Laufenden halten.