Kreis Regensburg
Lockerungen für Kultur, Sport und Freizeit
21. Mai 2021, 15:58 Uhr aktualisiert am 21. Mai 2021, 15:58 Uhr
Der stabile Trend der Inzidenzwerte macht weitere Öffnungsschritte im Landkreis Regensburg möglich. Das betrifft kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel, Sport im Innen- und Außenbereich, Fitnessstudios, Sportveranstaltungen im Freien sowie Freibäder.
Die detailierten Regeln ergeben sich aus den jeweiligen Rahmenkonzepten. Das teilte das Landratsamt Regensburg am Freitag mit. Soweit Testnachweise vorgeschrieben sind, dürfen diese nicht älter als 24 Stunden sein. Zugelassen sind POC-Antigentest, Selbsttest unter Aufsicht der jeweiligen Einrichtung oder PCR-Test.
Folgende weitere Öffnungsschritte sind seit Freitag, 21. Mai, möglich:
Kulturveranstaltungen
Erlaubt sind Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern (feste Sitzplätze). Dies gilt für kulturelle Veranstaltungen sowohl im professionellen Bereich als auch für Laien-und Amateurensembles ebenso wie für filmische Veranstaltungen. Für die Besucher gilt eine Testpflicht.
Sport
Zulässig ist kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten. Des Weiteren der Sport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen. Voraussetzung ist jeweils ein Testnachweis.
Fitnessstudios dürfen auch wieder im Indoorsportbetrieb für kontaktfreien Sport öffnen. Voraussetzung ist eine vorherige Terminbuchung sowie ein negativer Test der Besucher. Bei Sportveranstaltungen im Freien, hierzu zählen auch Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen, sind Zuschauer im gleichen Umfang und unter gleichen Voraussetzungen wie bei Kulturveranstaltungen im Freien zugelassen. Das bedeutet: Testpflicht, feste Plätze, höchstens 250 Zuschauer.
Freibäder
Freibäder können öffnen. Voraussetzung ist eine vorherige Terminbuchung und ein Testnachweis.