Bayern-Ei-Analysen nach 7 Wochen
Kontrolleur über Salmonellen-Tests: "Nach einer Woche liegen Ergebnisse normalerweise auf dem Tisch"
10. Juni 2015, 18:47 Uhr aktualisiert am 10. Juni 2015, 18:47 Uhr
Verbraucherschützer erheben im Salmonellen-Skandal schwere Vorwürfe gegen Lebensmittelbehörden im Freistaat. 55 Menschen erkrankten in Bayern an Salmonellen, europaweit waren es Hunderte. Doch die Ämter schwiegen bis zuletzt. Idowa sprach mit Dr. Holger Vogel. Er ist Vorsitzender des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte und leitet das Lebensmittelüberwachungsamt in Vorpommern-Greifswald.
Herr Dr. Vogel, Auslöser der jüngsten Infektionswelle ist Salmonella Enteritidis PT14b. Wie gefährlich ist das Bakterium?
Holger Vogel: Jede Salmonellen-Art ist eine Gefahr für die Gesundheit. Inwieweit Salmonellen für den Einzelnen gefährlich sein können, hängt von den individuellen Voraussetzungen ab. Risiko besteht vor allem für Menschen, deren Immunsystem beeinträchtigt oder noch nicht voll entwickelt ist. Also für Kinder, Schwangere, alte oder immungeschwächte Menschen. Salmonella Enteritidis PT14b ist ein typisches Bakterium für Geflügelbetriebe.
Wie hoch ist das Risiko für Verbraucher, sich mit Salmonellen zu infizieren?
Die Salmonellen-Problematik in Deutschland ist geringer geworden. Wir haben deutliche Fortschritte erzielt.
Das im Fall eines "Bayern-Ei"-Hofes zuständige Landratsamt hat nach eigenen Angaben Analysenergebnisse fast zwei Monate nach der Probenentnahme erhalten. Ist das üblich?
Mikrobiologische Untersuchen gehen schnell, in den allermeisten Fällen bekommen wir die Ergebnisse nach einer Woche.
Was passiert, wenn ein Test auf Salmonellen positiv ausfällt?
Wenn Salmonellen festgestellt werden, ist das schon ein größeres Problem. Mit hygienischen Maßnahmen im Betrieb allein ist es in der Regel nicht getan. Dann ist zum Beispiel aufzuklären, wie die Bakterien in den Bestand gelangt sind.
Muss dann nicht auch die Öffentlichkeit schnell informiert werden?
Wenn sicher ist, dass auf diese Weise eine Gesundheitsgefährdung abgewendet wird, muss die Öffentlichkeit informiert werden. Bei Salmonellen ist das eigentlich keine Frage.
Und wer steht in der Pflicht?
Häufig spricht die zuständige Landkreisbehörde die Warnung aus. Statt selber zu warnen, kann sie aber den Betrieb dazu anhalten, an die Öffentlichkeit zu gehen und die Produkte zurückzurufen.
Wie kann es sein, dass in dem Fall in Bayern weder die Behörden noch der Betrieb informiert haben?
Es ist legitim zu hinterfragen, wo es da gegebenenfalls geklemmt hat.
Wie genau sehen sich Amtstierärzte Betriebe an?
Unsere erste Säule sind Hygiene-Kontrollen. Die zweite Proben-Entnahmen. Wir unterscheiden zwischen drei Arten von Proben. Zum einen entnehmen wir Planproben, da prüfen wir nach den Kriterien: Gesundheit, Verbrauchertäuschung, Kennzeichnung. Als Zweites gibt es Beschwerde-Proben, etwa wenn uns Verbraucher auf Ungereimtheiten oder Missstände aufmerksam machen. Das Dritte sind Verfolgsproben, in solchen Fällen prüfen wir zum Beispiel gezielt, ob sich die Situation in einem Betrieb verbessert hat. Verfolgsproben nehmen wir bei Ordnungswidrigkeiten oder, wenn Verdacht auf eine Straftat besteht.
Und solange nur ein Verdacht im Raum steht, passiert nichts weiter?
Entscheidend ist, ob gesundheitsgefährdende Produkte in Verkehr gebracht worden sind. Falls das wahrscheinlich ist, schalten wir die Staatsanwaltschaft ein.