Aus der Schwurgerichtskammer
Bewährungsstrafe für "indirekte Sterbehilfe"
26. Juli 2019, 17:45 Uhr aktualisiert am 26. Juli 2019, 17:45 Uhr
![sized](https://cdn.idowa.de/imgs/04/3/4/4/4/1/1/tok_ef78a30dace5e51e73ec711162125dc5/w800_h450_x800_y450_8b926b3b-2bee-4568-8951-f1e808946aeb_1-25d8aae52b6aa71c.jpg)
Boris Roessler / dpa
(Symbolbild)
Am Freitag verkündete die Schwurgerichtskammer das mit großer Spannung erwartete Urteil gegen einen 41-jährigen Frührentner aus dem Landkreis: eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten, ohne weitere Auflagen, wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat
Bereits Abonnent? Hier anmelden