Aus dem Gericht
Pferde stehen auf 1,20 Meter Mist
12. Juli 2019, 19:00 Uhr aktualisiert am 12. Juli 2019, 20:54 Uhr
Von
Eva Bernheim
Eine 57-jährige Pferdehalterin aus dem Landkreis muss wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eine Geldstrafe zahlen. Unzureichende hygienische und bauliche Zustände im Stall und mangelnde Pflege der Tiere lauteten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Nach längerem Hin und Her und zwei Verhandlungstagen vor dem Amtsgericht mit zahlreichen Zeugen akzeptierte Bettina R. den Inhalt des Strafbefehls und zog ihren Widerspruch zurück.
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