Amtsgericht

Handwerksmeister aus Kreis Straubing-Bogen entlockt Mädchen Nacktbilder


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Es sei ein klassischer Fall von "Grooming", sagte Vorsitzender Richter Georg Kimmerl. Damit wird die gezielte Kontaktaufnahme von Erwachsenen zu Minderjährigen in Missbrauchsabsicht bezeichnet. Zu einem realen Treffen war es in dem konkreten Fall zum Glück nicht gekommen. Das Jugendschöffengericht verurteilte den 37-jährigen Landkreisbewohner Pascal T. (Name von der Redaktion geändert) wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt zu einer Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Außerdem wurde er wegen des Besitzes kinderpornografischer Dateien für schuldig befunden.

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