Straubing/Regensburg

Rocker-Prozess: Eklat im Gerichtssaal


Sascha Roßmüller zwischen seinen Rechtsanwälten. Mehr als viereinhalb Jahre nach einer Messerstecherei zwischen zwei verfeindeten Rockergruppen müssen sich fünf Männer vor dem Landgericht verantworten. (Foto: Andre Jahnke/dpa)

Sascha Roßmüller zwischen seinen Rechtsanwälten. Mehr als viereinhalb Jahre nach einer Messerstecherei zwischen zwei verfeindeten Rockergruppen müssen sich fünf Männer vor dem Landgericht verantworten. (Foto: Andre Jahnke/dpa)

Von Katharina Binder

Als am Freitag der Prozess gegen den NPD-Funktionär Sascha Roßmüller und seine Vereinskumpane am Landgericht Regensburg fortgesetzt wurde, hatten sich die Reihen auf der Anklagebank gelichtet. Nachdem einer der Angeklagten wenige Tage vorher vom Landgericht Passau wegen eines anderen Delikts zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden war, stellte die Strafkammer das Verfahren gegen ihn ein, weil die in Regensburg zu erwartende Strafe "nicht mehr ins Gewicht fällt".

Anhörung sorgte für Zwist

Die dann erfolgte Anhörung eines Kripobeamten zu seiner damaligen Befragung der Wirtin des "Chaos" führte zu einer massiven Auseinandersetzung zwischen den Verteidigern Helmut Mörtl und Hans Meyer-Mews, die den 39-Jährigen vertreten, und dem Gerichtsvorsitzenden Georg Kimmerl. Da sich der Kripobeamte an die nahezu fünf Jahre zurückliegende Vernehmung überhaupt nicht mehr erinnern konnte, las er sie von einer Protokollkopie ab. Danach waren etwa fünf bis zehn Bandidos Gäste ihres Lokals. Da ihr Schwiegersohn Mitglied des Gremium MC war, dachte sie, dass es Schwierigkeiten geben könnte. Die dann folgende Schlägerei habe sie nicht gesehen. Bereits an dieser Befragung des Zeugen übten die Verteidiger Kritik. Als die Verteidiger schließlich an der Reihe waren, hielt Verteidiger Mörtl dem Kripobeamten vor, die Zeugin über ihre Wahrheitspflicht und ihr Aussageverweigerungsrecht in Bezug auf ihren Schwiegersohn falsch belehrt zu haben. Als er den Kripobeamten fragte: "Haben Sie die Zeugin getäuscht?", ließ der Gerichtsvorsitzende nach einer Beratung diese Frage nicht zu.

"Falsch und irreführend"

In den daraus entstandenen Disput schaltete sich Anwalt Meyer-Mews ein, der dem Vorsitzenden vorwarf: "Sie wollen verurteilen, deshalb wurden Sie bereits abgelehnt." Dabei vergaß er allerdings "ohne Erfolg" hinzuzufügen. Schließlich widersprach Anwalt Mörtl einer Verwertung der Zeugenaussage der Wirtin, da die Belehrung "unvollständig, falsch, irreführend und täuschend" gewesen sei.

Im Laufe des Prozesses hatte sich ein Strafgefangener der JVA Bayreuth gemeldet, der die Schlägerei gesehen hatte. Er will beobachtet haben, dass der Wirt des "Blackouts" im Gesicht verletzt wurde. Es sei jedoch kein Mitglied des MC Bandidos in seiner Nähe gewesen. Im Zeugenstuhl hörte sich dies ganz anders an. Danach war er in jener Nacht mit Freunden in Straubing unterwegs. Aus einiger Entfernung habe er gesehen, wie ein Bandidos schwer verletzt wurde. Die anderen hätten aufeinander eingeschlagen. Als die Polizei kam, habe er sich verzogen, da er den Hells Angels angehörte. Der Prozess dauert an.