Regensburg/Aiterhofen
Bayern Ei: Ex-Geschäftsführer drohen bis zu 15 Jahre Haft
30. Januar 2017, 12:14 Uhr aktualisiert am 30. Januar 2017, 12:14 Uhr
In der Causa "Bayern Ei" macht die Staatsanwaltschaft Regensburg jetzt Ernst: Gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Firma Bayern Ei wurde beim Schwurgericht des Landgerichts Regensburg Anklage erhoben. Bei einer Verurteilung drohen dem Unternehmer bis zu 15 Jahre Haft.
In der Anklageschrift legt die Staatsanwaltschaft Regensburg dem Mann Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche Körperverletzung, vorsätzliches Inverkehrbringen gesundheitsschädlicher Lebensmittel, gewerbsmäßigen Betrug, unerlaubtes Betreiben einer Anlage und Tierquälerei zur Last.
Bereits seit Ende August 2014 ermittelt die Staatsanwaltschaft Regensburg gegen die Firma Bayern Ei. Auslöser war das Bekanntwerden eines europaweiten Salmonellenausbruchs im Sommer 2014. Im Verlauf der Ermittlungen wurde der beschuldigte Geschäftsführer im August 2015 nach einem richterlichen Haftbefehl in Untersuchungshaft genommen. Nach einer zwischenzeitlichen Aufhebung im Beschwerdeverfahren im Mai 2016 wurde die U-Haft durch das Oberlandesgericht Nürnberg im Juni 2016 wieder angeordnet. Der Vollzug wurde damals jedoch gegen eine hohe Sicherheitsleistung ausgesetzt, so dass sich der Beschuldigte weiterhin auf freiem Fuß befand.
187 Erkrankungen, ein Todesfall
Laut Anklage soll der Mann im Zeitraum von Januar bis Dezember 2014 kontinuierlich aus zwei niederbayerischen Legehennenbetrieben in Aiterhofen und Wallersdorf Hühnereier, die zum Verzehr für den Endverbraucher bestimmt waren, an Großabnehmer und Zwischenhändler verkauft haben, obwohl ihm bereits seit Dezember 2013 bekannt war, dass beide Betriebe mit Salmonellen kontaminiert waren. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte anhand zahlreicher Proben in den jeweiligen Betrieben von der Salmonellenkontamination wusste. Des Weiteren soll er keinerlei Gegenmaßnahmen ergriffen haben, wie zum Beispiel einen etwaigen Auslieferungsstopp oder eine sofortige Ausstallung und Vernichtung der kontaminierten Herden mit anschließender Desinfektion. Laut Ermittlungsstand ist der ehemalige Geschäftsführer seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen.
Die Vorwürfe wiegen schwer, die Beweise durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft scheinen erdrückend. Durch die mit Salmonellen befallenen Eier aus dem Hause Bayern Ei sollen laut Staatsanwaltschaft insgesamt 187 Menschen erkrankt sein. Davon 95 in Österreich, 86 in Deutschland und sechs Personen in Frankreich. "Auf Grund des eingeholten rechtsmedizinischen Gutachtens besteht der Verdacht, dass eine der in Österreich erkrankten Personen an den Folgen der Salmonelleninfektion verstarb", berichtet Theo Ziegler, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg. Die Staatsanwaltschaft sehe den Nachweis der Ursächlichkeit der Salmonellenkontamination bei der Firma Bayern Ei für die 187 Erkrankungsfälle als "hinreichend belegt" an
Knapp 40.000 Hennen zu viel im Stall - Tierquälerei
Darüber hinaus lautet ein Anklagepunkt "gewerbsmäßiger Betrug". Theo Ziegler hierzu: "Der Angeschuldigte soll die jeweiligen Abnehmer der Firma Bayern Ei durch das bewusste Verschweigen der erkannten Salmonellenkontamination in den beiden Betrieben und durch Übersendung ausschließlich negativer Probenergebnisse gezielt getäuscht haben." Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Abnehmer die Ware nicht abgenommen und bezahlt hätten, wäre ihnen die Salmonellenkontamination bekannt gewesen. Auf diese Weise soll der Beschuldigte durch 473 Auslieferungen einen Erlös in Höhe von insgesamt 5.146.745,73 Euro betrügerisch erziehlt haben.
Tiere mit roter Vogelmilbe befallen
Auch das unerlaubte Betreiben einer Anlage wird dem Mann zur Last gelegt. Diese Anklage richtet sich gegen den Legehennenbetrieb der Firma Bayern Ei in Wallersdorf. Dort waren insgesamt 487.500 Legehennen zur Haltung genehmigt. Tatsächlich sollen dort aber im Zeitraum zwischen 29. Juli 2014 und 3. August 2015 insgesamt 523.446 Tiere zusammengepfercht worden sein. Die Staatsanwaltschaft spricht hier von einer "bewussten Überschreitung". Damit einhergehend ist auch der Anklagepunkt der Tierquälerei. "Durch den Überbesatz sollen den in Käfigen gehaltenen Tieren auch länger anhaltende Schmerzen und Leiden zugefügt worden sein", bestätigt Theo Ziegler. Außerdem soll es dadurch bei den Legehennen zu einem massiven Befall der roten Vogelmilbe gekommen sein. Auch hier soll der Beschuldigte - trotz seines Wissens über den Gesundheitszustand der Tiere - keinerlei Gegenmaßnahmen ergriffen haben.
Jetzt prüft das Landgericht Regensburg in einem Zwischenverfahren, ob der von der Staatsanwaltschaft angenommene hinreichende Tatverdacht besteht und das Hauptverfahren eröffnet wird. Sollte es dort zu einer Verurteilung kommen, würde dem ehemaligen Geschäftsführer der Firma Bayern Ei nach §227 Abs. 1 StGb eine Freiheitsstrafe von drei bis 15 Jahren drohen, soweit kein minderschwerer Fall angenommen wird.