Marktrat legt Grenze für die Annahme von Zuwendungen fest:
Eine Flasche Wein und die Bierprobe sind ok
4. März 2019, 13:57 Uhr aktualisiert am 4. März 2019, 14:36 Uhr
![Die Halbe oder Maß Bier und eine Brotzeit bei der Bierprobe sind keine Vorteilsgewährung für Amtsträger. Dies hat der Marktrat nun festgelegt. Unser Bild stammt von der Bierprobe im vergangenen Jahr.](https://cdn.idowa.de/imgs/04/2/0/9/1/4/4/5/tok_de57b12f7db645605df2f3e27f2668b7/w800_h450_x686_y386_64a44dc1-54e9-4a4b-a610-968dc1b2698a_1-ce5737a050a7587e.jpg)
HZ-Archiv
Die Halbe oder Maß Bier und eine Brotzeit bei der Bierprobe sind keine Vorteilsgewährung für Amtsträger. Dies hat der Marktrat nun festgelegt. Unser Bild stammt von der Bierprobe im vergangenen Jahr.
"Dringenden Bedarf" sah die Marktverwaltung für die Festlegung von Wertgrenzen für die Annahme von Zuwendungen und Geschenken. Bislang gab es dazu in der Gemeinde keine Regelung, "es wird aber mittlerweile von den Gemeinden gefordert", sagte Bürgermeister Jakob Hartl (BLN), als er in der Donnerstagssitzung auf das Thema hinleitete. Der Marktrat legte sodann eine von der Verwaltung vorgeschlagene Bagatellgrenze für Geschenke fest.
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