Landshut

Festzeltvergabe für Bartlmädult auch 2018 rechtswidrig


Das Festzelt auf der Bartlmädult 2018 hätte an Peter Vorholzer gehen müssen, urteilte das Verwaltungsgericht Regensburg.

Das Festzelt auf der Bartlmädult 2018 hätte an Peter Vorholzer gehen müssen, urteilte das Verwaltungsgericht Regensburg.

Von Stefan Klein

Die Vergabe des großen Festzelts auf der Bartlmädult 2018 an Franz Widmann junior war rechtswidrig. Stattdessen hätte das Festzelt an Mitbewerber Peter Vorholzer vergeben werden müssen, urteilte das Verwaltungsgericht Regensburg am heutigen Mittwoch.

Bereits Ende 2017 hatte das Verwaltungsgericht zugunsten von Vorholzer entschieden, der gegen die Festzeltvergabe für die Bartlmädult 2017 geklagt hatte. Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, da der Verwaltungsgerichtshof München die von Franz Widmann junior eingelegte Berufung nicht zugelassen hatte.