Landshut
Festzeltvergabe für Bartlmädult auch 2018 rechtswidrig
9. Juli 2020, 15:21 Uhr aktualisiert am 9. Juli 2020, 18:41 Uhr
Die Vergabe des großen Festzelts auf der Bartlmädult 2018 an Franz Widmann junior war rechtswidrig. Stattdessen hätte das Festzelt an Mitbewerber Peter Vorholzer vergeben werden müssen, urteilte das Verwaltungsgericht Regensburg am heutigen Mittwoch.
Bereits Ende 2017 hatte das Verwaltungsgericht zugunsten von Vorholzer entschieden, der gegen die Festzeltvergabe für die Bartlmädult 2017 geklagt hatte. Dieses Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, da der Verwaltungsgerichtshof München die von Franz Widmann junior eingelegte Berufung nicht zugelassen hatte.