Rottenburg

Stadt kauft Bernlochner-Komplex für 7,11 Millionen Euro


Die Stadt Landshut hat Nägel mit Köpfen gemacht und das Bernlochner-Areal für 7,11 Millionen Euro gekauft.

Die Stadt Landshut hat Nägel mit Köpfen gemacht und das Bernlochner-Areal für 7,11 Millionen Euro gekauft.

Bürgermeister Dr. Thomas Keyßner sprach von einer "Jahrhundertentscheidung" der Stadt Landshut: Im Rahmen eines nicht-öffentlichen Sonderplenums hat der Stadtrat am Freitagabend beschlossen, der Brauerei Wittmann das 4.330 Quadratmeter große Bernlochner-Areal für 7,11 Millionen Euro abzukaufen. Nach mehrstündiger Debatte sprachen sich 38 Stadträte für den Kauf aus, nur einer (Norbert Hoffmann) war dagegen. Damit wurde auch ein Schlusstrich gezogen unter die "schwebende Unwirksamkeit" eines Erbbaurechtsvertrags zwischen Stadt (Eigentümerin der Gebäude) und Brauerei (Eigentümerin von Grund und Boden). Auf dem Areal soll ein Theater-Neubau entstehen. Im Restaurant soll es ab Januar 2016 wieder hochwertige Gastronomie geben.

Die Sitzung begann mit einem öffentlichen Teil, in dem vor allem die Grünen um ihren stellvertretenden Fraktionschef Stefan Gruber für eine Verschiebung der Kaufentscheidung warben. Sie wollten zunächst eine Machbarkeitsstudie abwarten, die klären sollte, ob auf dem Areal ein Theater errichtet werden kann, "das den zeitgemäßen Bedürfnissen entspricht". Auch einenen Alternativstandort - das alte Gefängnis - wollten die Grünen geprüft wissen. Doch diesen Argumenten folgten lediglich die beiden ÖDP-Vertreterinnen und FDP-Einzelkämpfer Norbert Hoffmann, so dass der entsprechende Antrag mit 28:9 Stimmen abgelehnt wurde.

Damit war auch schon klar, wo die Reise im folgenden nicht-öffentlichen Teil der Sitzung hingehen würde. Dieser wurde von Oberbürgermeister Hans Rampf (CSU) mit einer kurzen Einführung eröffnet. Kämmerer Rupert Aigner ging dann nochmals auf die Chronologie der Ereignisse ein, seit die Regierung von Niederbayern den Erbbaurechtsvertrag im Februar 2013 für "schwebend unwirksam" erklärte, weil er als genehmigungspflichtiger Vertrag in Teilen sittenwidrig war. Geprüft wurde der Vertrag, weil der Stadtrat damals gerade eine Neugestaltung des Stadttheaters beschlossen hatte.

Im Anschluss an Aigners Ausführungen stellte Stadtdirektor Andreas Bohmeyer dann den Kaufvertrag vor, durch den der höchst umstrittene Erbaurechtsvertrag aufgehoben wird. Die künftige Nutzung sieht eine Bestandssicherung des alten, unter Denkmalschutz stehenden Theaters ebenso vor wie den Bau eines neuen Bühnenraums. Auf den Redoutensaal, so Rampf im Gespräch mit der Landshuter Zeitung, sei die Stadt für Veranstaltungen angewiesen. Das seit Januar leerstehende Restaurant sei voll funktionsfähig - "hier fallen maximal ein paar Schönheitsreparaturen an".

Für den Theaterneubau rechnet Andreas Bohmeyer mit Kosten in Höhe von 25 bis 30 Millionen Euro. Hans Rampf erwartet eine Förderquote in Höhe von mindestens 50 Prozent - "da dies ein Theater für ganz Niederbayern ist, müssten meiner Meinung nach sogar 60 Prozent drin sein". Der Oberbürgermeister beruft sich bei dieser Einschätzung auf Sondierungsgespräche im Landtag und vergleichbare Fälle in anderen Regierungsbezirken. Abgesehen davon gebe es auch private Investoren, die bereit wären, sich in Sachen Theater einzubringen: "Es gibt Interesse aus der lokalen Wirtschaft. Und es gab auch schon Gespräche." Für einen Neubau soll es einen Architektur-Wettbewerb geben.

Kaufvertrag ist nicht genehmigungspflichtig

Über die Kauf-Entscheidung des Stadtrats ist Rampf nun nicht zuletzt deshalb erleichtert, weil er sich in der Causa Bernlochner auch persönlich in der Verantwortung sah: "Vor einem Jahr war mir klar, dass wir endlich zu Potte kommen müssen. Das wäre zum Ende meiner Amtszeit einfach ein schlechter Abgang gewesen, wenn ich die Möglichkeit, dieses Filetstück für die Stadt zu erwerben, nicht intensiv verfolgt hätte." Der Bernlochner-Standort biete die einzigartige Chance, das Theater auch weiterhin ins Zentrum der Stadt einzubinden. "Die nächsten Generationen würden es uns nicht verzeihen, wenn wir diese Chance nicht wahrnehmen würden", sagte Rampf. Die alte JVA, wie von den Grünen als Standort vorgeschlagen, ist für Oberbürgermeister wie Stadtdirektor keine Alternative. Andreas Bohmeyer: "Ein Grundstück wie das Bernlochner-Areal kommt alle hundert Jahre mal auf den Markt. Da muss man zuschlagen." Im Kaufvertrag, der auch ein beiderseitiges Grenzbebauungsrecht vorsieht, ist festgehalten, dass sämtliche Ansprüche aus der Vorurkunde nicht mehr bestehen. Damit wird der Erbbaurechtsvertrag aufgehoben.

Zum Preis von 7,11 Millionen Euro sagte Rampf: "Es ist kein Schnäppchen, aber ein seriöser Preis, der auch den aktuellen Marktwert widerspiegelt." Der Wert des Grundstücks wurde durch Vermessungsdirektor Maximilian Karl, seines Zeichens auch Vorsitzender des Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bayern, auf 6,4 Millionen Euro beziffert. Dass die Stadt deutlich mehr zahlen muss, liegt laut Rampf daran, dass die Brauerei einen gewissen Ausgleich für den Wegfall der eigentlich noch für weitere 40 Jahre vereinbarten Erbpachtzinsen gefordert und daher anfangs einen Kaufpreis von 13 bis 14 Millionen Euro aufgerufen hatte.

Das war auch der Grund, weshalb die Verhandlungen zunächst so zäh verliefen. Denn Rampf hatte schnell klargestellt, dass er einen Kaufpreis von mehr als 6,5 Millionen Euro nicht vermitteln könne. Den nun vereinbarten, etwas höheren Preis bezeichnete er als vertretbaren Kompromiss. Zumal die Stadt durch den Kauf hohe Zahlungen abwendet, die bei einer Rückabwicklung des schwebend unwirksamen Erbbaurechtsvertrags gedroht hätten. Laut Rampf hätten in diesem Fall wohl Fördermittel und Umsatzsteuern in Höhe von zwei Millionen Euro zurück- oder nachgezahlt werden müssen.

Nachdem während der vergangenen beiden Jahre auf Weisung der Regierung kein Erbbauzins an die Brauerei Wittmann gezahlt wurde (Stichwort: "schwebend unwirksamer Vertrag"), hat man sich auf die Zahlung einer Nutzungsentschädigung geeinigt, die noch in diesem Jahr geleistet wird. Der Betrag in Höhe von 600.000 Euro liegt etwas unter dem Erbbauzins.

Apropos Regierung von Niederbayern: der Kaufvertrag ist nicht genehmigungspflichtig. Andreas Bohmeyer: "Wir werden alles im nächsten Jahr abwickeln. Die Regierung hat uns mit Schreiben vom 1. Oktober bestätigt: Wenn wir das in einem Haushaltsjahr abwickeln und die Raten auch im Jahr 2016 fließen - wir werden in zwei Raten zahlen -, dann sehen sie kein kreditähnliches Geschäft. Damit entfällt die Genehmigungspflicht."

Bier im Bernlochner kommt weiterhin von Wittmann

Die Entscheidung, die Abstimmung des Stadtrats über den Kauf nicht-öffentlich stattfinden zu lassen, sei in gutem Einvernehmen zwischen Stadt und Brauerei Wittmann gefallen, so Rampf. Geeinigt habe man sich auch darauf, dass weiter ein Bierlieferungsrecht für die Brauerei Wittmann bestehe - allerdings zu wettbewerbsüblichen Preisen und nicht zu den bei Brauereigaststätten üblichen, deutlich höheren Ganterpreisen. Die Regelung bezieht sich nur auf Biere und Biermischgetränke. Bohmeyer: "Es war uns wichtig, dass die Wittmann-Brauerei nach wie vor präsent ist, nachdem der Bernlochner eines der prominentesten Gebäude war, das in deren Eigentum stand."