Gesetzeslücke im Arbeitsrecht
Trotz Corona-Quarantäne zur Arbeit?
6. April 2021, 19:45 Uhr aktualisiert am 6. April 2021, 19:45 Uhr
Von
Alexander Bayer und Stefan Lange
Die Regierung will Corona-Infektionsketten unterbrechen. Dabei gibt es für einen der größten Ansteckungsherde keine eindeutigen Regeln - das könnten fahrlässige Chefs ausnutzen.
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