Region Landshut
Schulen auch nächste Woche im Distanzunterricht
16. April 2021, 15:04 Uhr aktualisiert am 16. April 2021, 15:04 Uhr
Es bleibt dabei: An sämtlichen Schulen in Stadt und Landkreis Landshut findet auch in der kommenden Woche grundsätzlich nur Distanzunterricht ("Home Schooling") statt. Grund ist das hohe Infektionsgeschehen in der Region.
Im Lauf dieser Woche ist die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner stark angestiegen. Am Freitag liegt der Wert nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 234,3. Nach Auskunft des Staatlichen Gesundheitsamts Landshut ist das Ausbruchsgeschehen weiterhin diffus.
Wechselunterricht für Abschlussklassen
Aufgrund dieser Daten und in Einklang mit den landesrechtlichen Regelungen kann deshalb in der Stadt Landshut auch in der kommenden Woche kein Präsenzunterricht an Schulen stattfinden. Ausgenommen bleiben die Abschlussklassen aller Schularten: Für sie darf Wechselunterricht angeboten werden.
Eine Notbetreuung bleibt an allen Schulen eingerichtet; über Details der jeweiligen Angebote informieren die Schulen direkt.
Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Verlauf dieser Woche auch im Landkreis Landshut stark angestiegen ist und über der Marke von 200 liegt, werden die oben genannten Regeln nach Auskunft des Landratsamts für die gesamte nächste Woche gleichermaßen für alle Schulen im Landkreisgebiet gelten.
Das heißt: Auch Schüler, die im Stadtgebiet wohnen, aber eine (weiterführende) Schule im Landkreis Landshut besuchen, werden weiterhin im Distanzunterricht beschult - ausgenommen sind auch hier die Abschlussklassen.
Notbetreuung in Kitas
Ebenfalls stark eingeschränkt bleibt das Betreuungsangebot für Kleinkinder. Denn bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 kann gemäß der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kindertagesstätten und Tagespflegestellen (Kindertagesbetreuung) nur noch eine Notbetreuung aufrechterhalten werden.
Dies bedeutet, dass weiterhin ausschließlich Kinder, deren Eltern keine anderweitige Betreuung sicherstellen können, die Kindertageseinrichtung bzw. Tagespflegestelle besuchen dürfen.