Inzidenz stabil unter 165
Grundschulen im Landkreis Landshut dürfen öffnen
14. Mai 2021, 10:23 Uhr aktualisiert am 8. April 2023, 18:28 Uhr
Da die Sieben-Tage-Inzidenz an Corona-Neuinfektionen im Landkreis Landshut die gesamte Woche (also fünf Tage in Folge) unter der Marke von 165 lag (heute: 136,3), werden ab Montag die Grundschulen im Landkreis mit mehr Leben gefüllt.
Nach Vorgaben des Bayerischen Kultusministeriums dürfen unter diesem Grenzwert die Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 wieder an ihre Schule zurückkehren. Dies gilt auch für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 aller Förderschulen, einschließlich der schulvorbereitenden Einrichtungen.
Präsenzunterricht ist nun wieder möglich - sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Da dies aus Platzgründen in der Regel nicht der Fall sein wird, werden die Grundschulen in erster Linie Wechselunterricht anbieten können, auch gilt nach wie vor eine Masken- und Testpflicht.
Distanzunterricht in den anderen Klassen
Die konkrete Ausgestaltung legen die Schulleitungen fest und informieren die Eltern entsprechend. Die bisher schon bestehenden Ausnahmen für die Schüler der Abschlussklassen aller Schularten und der 11. Klassen gelten ebenfalls fort. Alle anderen Jahrgangsstufen werden weiter im Distanzunterricht beschult.
Damit auch in diesen Klassen wieder Präsenzunterricht möglich ist, muss die Inzidenz noch deutlich sinken und stabil unter die Marke 100 gelangen: Ein weiterer, entscheidender Meilenstein in der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Eine Notbetreuung bleibt ebenfalls an allen Schulen eingerichtet; über Details der jeweiligen Angebote informieren die Schulen.
In der Stadt bleibt alles beim Alten
Keine Änderung im Schulbetrieb ist für die Schulen auf dem Gebiet der Stadt Landshut zu erwarten - die hiesige Inzidenz befindet sich weiter über 165, heute wird sie vom Robert-Koch-Institut mit 166,2 ausgewiesen. Damit bleiben die Grundschulen auch in der kommenden Woche noch zu.
Weiter stark eingeschränkt bleibt das Betreuungsangebot für Kleinkinder. Denn bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 kann in Kindertagesstätten nur eine Notbetreuung aufrechterhalten werden. Dies bedeutet, dass weiterhin ausschließlich Kinder, deren Eltern keine anderweitige Betreuung sicherstellen können, die Kindertageseinrichtung bzw. Tagespflegestelle besuchen dürfen.