Eggenfelden/Landshut
Opa (60) will von Enkeltochter (6) mehrmals verführt worden sein - Viereinhalb Jahre Haft
13. Februar 2015, 17:43 Uhr aktualisiert am 13. Februar 2015, 17:43 Uhr
"Sie wollte das", war während der zwei Hauptverhandlungstage immer wieder von Walter S. zu hören. Der 60-Jährige hatte zu Prozessbeginn vor der Jugendkammer des Landgerichts am Donnerstag eingeräumt, sexuelle Handlungen an seiner sechsjährigen Enkelin durchgeführt zu haben - aber ausschließlich auf deren Wunsch hin.
Angesichts dieser Einlassung sah sich die Kammer gezwungen, das Kind zu vernehmen. Und tatsächlich bestätigte das Mädchen "das" gewollt zu haben, nachdem ihr der Opa einen Porno gezeigt hatte. Die Kammer maß dieser Aussage allerdings keine besondere Bedeutung bei und verurteilte S. am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. "Dass sie das wollte, dafür sind Sie verantwortlich", sagte Vorsitzender Richter Oliver Dopheide in der Urteilsbegründung zu Walter S.
Das Urteil lautete auf schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes in zwei tatmehrheitlichen Fällen in einem Fall mit Verschaffen von kinderpornographischem Bildmaterial. Das Mädchen, das in Österreich lebt, war im Juli 2014 für ein paar Tage zu Besuch bei ihrem Opa, der in einem Markt südlich von Eggenfelden lebt. Was in dieser Zeit laut Anklage passierte, soll dem Leser an dieser Stelle erspart bleiben. "Das Vertrauen des Mädchens wurde in erheblicher Weise missbraucht", wie Richter Dopheide in der Urteilsbegründung sagte, und kam "vorzeitig sexualisiert" zurück zu ihrer Familie nach Österreich, wo sie sich wenige Tage später einem Freund der Familie mit hochgeschobenem Kleid und gespreizten Beinen präsentierte. Wie der Mann vor Gericht sagte, könne er sich nicht daran erinnern, jemals etwas "derart Entsetzliches" erlebt zu haben. Das Mädchen habe ihn dann zu sexuellen Handlungen ermuntert mit dem Hinweis, dass der Opa das auch öfter gemacht habe. Er dürfe aber nichts ihren Eltern erzählen, da es sich um ein Geheimnis handle und der Opa ihr gesagt habe, dass er sonst ins Gefängnis müsse. Der Freund der Familie schlug das Angebot aus und informierte statt dessen die Mutter, die gerade im Garten beim Kaffeetrinken saß.
"Ich habe das als kindliche Spielerei betrachtet"
Walter S. behauptete vor Gericht, das Mädchen sei bereits sexualisiert gewesen, als es zu ihm gekommen sei. Auch die pornographischen Bilder habe er ausschließlich auf ihren Wunsch hin gemacht. Ihr Verhalten sei ihm "schon ungewöhnlich" vorgekommen, aber "ich habe das als kindliche Spielerei betrachtet". Auf die Frage von Richter Dopheide, warum er dann nicht wie der Bekannte der Familie ein paar Wochen später die Eltern informiert habe, wusste der 60-Jährige aber keine Antwort. Mehrere Zeugen bestätigten, dass das Mädchen vor seinem Aufenthalt in Bayern in keinster Weise sexuell auffällig war; "eine ganz normale Sechsjährige", so der einhellige Tenor.
Die Höhe der Strafe ist auch der Generalprävention geschuldet, so Richter Dopheide. In diesem Fall habe eine Generalprävention allerdings versagt: "Wie der Angeklagte seiner Enkelin gesagt hat, hat er gewusst, dass sein Tun strafbar ist und es hat ihn doch nicht davon abgehalten."