Rechtsstreit beendet

Landshuter Notfalleinsatz hat (kein) Nachspiel

Braucht es nach einem VGH-Urteil noch ein weiteres Verfahren am Verwaltungsgericht? Nein, meint ein Sanitäter, der gegen den Rettungszweckverband Landshut geklagt hatte.


Andreas Drobeck (rechts) mit seinem Anwalt, Professor Ernst Fricke.  Foto: Uli Karg

Andreas Drobeck (rechts) mit seinem Anwalt, Professor Ernst Fricke. 

Von Uli Karg

Andreas Fischer, Vorsitzender Richter der vierten Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg, hatte am Dienstagvormittag gerade dargelegt, welch "schwierige Aufgabe" die Kammer angesichts des "sehr komplexen Themas" erwarten werde, als Ernst Fricke, Anwalt des klagenden Landshuter Rettungssanitäters Andreas Drobeck, sich zu Wort meldete. Er schlage vor, den Rechtsstreit mit dem Rettungszweckverband Landshut unter Verweis auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) für erledigt zu erklären. Das VGH-Urteil hatte im Rettungsbereich für bundesweites Aufsehen gesorgt.

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