Landkreis Landshut
Ermittlungspanne der Kripo im Mord-Prozess: Falsches Handy ausgewertet
5. März 2015, 14:30 Uhr aktualisiert am 5. März 2015, 14:30 Uhr
Erst vor wenigen Wochen standen die Ermittler der Kripo Erding im Fokus einer Gerichtsverhandlung. Damals saß ein Erdinger Frauenarzt wegen Totschlags an seiner Ehefrau auf der Anklagebank. Letzten Endes musste ihn die Strafkammer des Landgerichts aus Mangel an Beweisen von diesem Vorwurf freisprechen. Schon damals mehrten sich die Stimmen, dass der Prozess ohne Ermittlungspannen anders verlaufen wäre.
Im aktuellen Fall sind nun durchaus Parallelen erkennbar. Vor Gericht muss sich Josef P. wegen Mordes an seiner Ex-Freundin verantworten. Und wieder gibt es Ungereimtheiten. Nachdem zunächst sämtliche im Gerichtssaal Anwesenden über ein vermeintlich dubioses Handy gerätselt hatten, das die Spurensicherung aus einem Eimer Wasser in der Tatortwohnung gefischt hatte, stellte sich noch im Verlauf des vierten Hauptverhandlungstags heraus, dass die Kripo die Handys verwechselt hat.
Schließlich hatte sich doch noch ein Beamter gefunden, der genauer hingesehen hatte und dabei feststellte, dass das Handy von einer engen Freundin des Opfers ausgewertet worden und fälschlicherweise als das aus dem Wassereimer deklariert worden war. Die Frau hatte den Nachmittag mit Anna R. verbracht und diese mit einem unguten Gefühl zu Josef P. gehen lassen, wie sie vor Gericht gesagt hatte. In diesem Zusammenhang ergab die Nachricht im Postausgang dann auch endlich einen Sinn.
Wie sich ebenfalls herausstellte, ist das im Wassereimer gefundene Handy von der Kripo Erding überhaupt nicht ausgewertet worden. Die Beamten müssen dies jetzt auch nicht mehr nachholen, da die Kammer nach Rücksprache mit der psychologischen Sachverständigen darauf verzichtet hat. Das Handy sei für ihre Bewertung nicht relevant, so die Psychologin. Josef P. ist der Gutachterin zufolge in vollem Umfang schuldfähig.
Der Prozess wird am Montag fortgesetzt. Dann sollen die Plädoyers gehalten werden. Allerdings ist die Beweisaufnahme noch nicht geschlossen: Die Verteidigung behielt sich vor, eventuell noch Beweisanträge zu stellen.