Landratsamt Landshut

Diese Corona-Regeln gelten aktuell im Landkreis


Die Corona-Pandemie ist auch eine Zeit voller Regeln, die vor allem dazu dienen sollen, die Menschen vor dem Virus zu schützen. (Symbolbild)

Die Corona-Pandemie ist auch eine Zeit voller Regeln, die vor allem dazu dienen sollen, die Menschen vor dem Virus zu schützen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Corona-Pandemie ist auch eine Zeit voller Regeln, die vor allem dazu dienen sollen, die Menschen vor dem Virus zu schützen. Doch in dem Dschungel voller Regeln und Gesetzen verliert mancher den Überblick. Was gilt eigentlich derzeit in der Region? Wir haben beim Landratsamt Landshut nachgefragt.

So ist laut Aussage von Sprecherin Carina Weinzierl der 15-Kilometer-Radius rund um die eigene Wohnung im Landkreis sowieso nie in Kraft getreten - die entsprechenden Inzidenzzahlen wurden in der Region nicht erreicht. Diese Regelung des Freistaates wurde aber nicht mehr in die geltende Fassung der Bayerischen Infektionsschutzverordnung übernommen.

Die Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr gilt im Landkreis Landshut derzeit nicht mehr. "Da die Sieben-Tages-Inzidenzen weiter unter der Hotspot-Grenze von 100 liegen, ist seit 15. Februar die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben - das Verlassen des eigenen Hauses/Wohnung ist nun auch nachts im Rahmen der allgemein gültigen Ausgangsbeschränkungen möglich", hieß es am Montag vom Landratsamt auf Anfrage unserer Mediengruppe.

Anders bei den Kontaktbeschränkungen: Hier gilt weiter, dass nur Treffen mit einer Person eines anderen Haushaltes erlaubt sind.

Allerdings wird vom Landratsamt betont: Sollte die Inzidenz wieder über 100 Neuinfektionen steigen, würde die nächtliche Ausgangssperre ab 22 Uhr bis 5 Uhr wieder in Kraft treten.