Stadt und Landkreis Landshut
Corona-Lockerungen: Was gilt ab Montag in der Region?
5. März 2021, 14:51 Uhr aktualisiert am 7. April 2023, 22:58 Uhr
Mit der Ankündigung möglicher Corona-Lockerungen ab Montag, 8. März, herrscht Unsicherheit, welche Regeln nun in der Region Landshut zum Tragen kommen könnten. Die Öffnungsschritte sind stets an die aktuelle 7-Tage-Inzidenz gekoppelt, welche stark schwankt.
Der Stadtverwaltung und dem Landratsamt liegt bisher keine Durchführungsverordnung seitens der Bayerischen Staatsregierung vor, sodass die Planungen bislang lediglich anhand der Presseveröffentlichungen erfolgen können. Eine abschließende Beurteilung der Lage sei daher noch nicht möglich, heißt es in einer Mitteilung.
Die 7-Tage-Inzidenzen von Stadt und Landkreis werden nach den Berechnungen des Staatlichen Gesundheitsamts Landshut aufgrund zahlreicher gemeldeter Neuinfektionen am Samstag deutlich steigen. Im Landkreis wird für Samstag ein Wert von etwa 53 prognostiziert. Die Stadt Landshut dagegen wird der Prognose zufolge mit einer 7-Tage-Inzidenz von rund 46 noch knapp unter dem Grenzwert bleiben, ein weiterer Anstieg bis Montag ist wahrscheinlich.
In Stadt und Landkreis werden daher vermutlich Öffnungen nur gemäß dem im Stufenplan für einen Inzidenzwert zwischen 50 und 100 vorgesehenen Umfang in Kraft treten können.
Nach einer Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung gilt dann Folgendes:
- Öffnung des Einzelhandels für Terminshopping-Angebote ("Click & meet"), wobei ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Kontaktnachverfolgung zugelassen werden kann
- Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung
- Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen
In jedem Fall können ab Montag Buchhandlungen wieder öffnen, sofern sie entsprechende Hygienekonzepte aufweisen und sicherstellen, dass pro Kunde zehn Quadratmeter Verkaufsfläche entfallen. Ab einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern gelten 20 Quadratmeter pro Kunde. Unter gleichen Voraussetzungen werden Büchereien, Archive und Bibliotheken geöffnet.
Unter www.landshut.de oder www.landkreis-landshut.de sowie in den sozialen Netzwerken informieren Stadt und Landkreis Landshut laufend über die Entwicklung der 7-Tages-Inzidenzwerte und die darauf basierenden, bayernweit verbindlichen Regelungen. Bürger werden gebeten, sich aktiv über den aktuellen Stand zu informieren