Rottenburg a.d. Laaber
"Bienen-Highway" für den Artenschutz
10. Mai 2019, 13:55 Uhr aktualisiert am 6. April 2023, 11:13 Uhr
Es summt und brummt - bald auch entlang der Staatsstraße 2143 zwischen Rottenburg und Türkenfeld im Landkreis Landshut. Das Staatliche Bauamt Landshut will sich für den Artenschutz stark machen und hat in den vergangenen Tagen zwischen der Straße und dem Radweg einen rund 1.000 Meter langen Blühstreifen sowie einen etwa 225 Meter langen Streifen mit Trittsteinfunktion (zur Verbindung mit anderen Biotopen) ausgesät. Auf einer Gesamtfläche von etwa 10.000 Quadratmetern werden für Bienen, Käfer und andere Insekten in der nächsten Zeit gebietsheimische Pflanzen aufgehen - unter anderem Klatschmohn, Kornblume und Ringelblume.
Im Rahmen des bayernweiten Pilotprojekts "Bienen-Highways" legen alle 19 Staatlichen Bauämter 26 Blühstreifen entlang von Staats- und Bundesstraßen an, die dauerhaft erhalten bleiben. Das teilte das Staatliche Bauamt Landshut am Freitag mit. Damit soll die Insektenvielfalt und die Biodiversität in Bayern und der Biotopverbund gefördert werden. Da auch die Autobahndirektionen Blühflächen an Autobahnen ansäen, entstehen in Bayern auf diese Weise rund 20 Hektar neuer Lebensraum für Insekten aller Art. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat dazu für jeden Landkreis eine eigene Blühmischung zusammengestellt. Verzeichnen die Bienen-Highways Erfolge, soll das Projekt fortgesetzt werden.
Die beiden Flächen des Staatlichen Bauamts sind vergleichsweise breit (zweieinhalb bis vier Meter), die geforderte Mindestbreite des Ministeriums beträgt eineinhalb Meter. Sie verbinden zwei Streuobstwiesen und werten sie auf. Teilweise wurden mehrere Streifen nebeneinander angelegt, um nicht nur die lineare Wandermöglichkeit der Insekten zu unterstützen, sondern auch Entwicklungspools für Insektenpopulationen zu schaffen. Um den Wurzelraum der Bäume zu schützen, hat das Staatliche Bauamt Landshut auf eine Ansaat zwischen den Bäumen verzichtet - genauso wie bei zu starker Neigung des Geländes, da hier eine Mahd mit insektenschonenden Geräten (wie etwa dem Messerbalkenmäher) nicht möglich ist.