Landkreis Landshut
Autofahrerin erfasst Fußgängerin: Verfahren nun eingestellt
28. Oktober 2014, 18:15 Uhr aktualisiert am 28. Oktober 2014, 18:15 Uhr
Sie hatte den Straßenrand fast schon erreicht, als sie von dem Auto erfasst wurde. Noch an der Unfallstelle erlag die 73-jährige Fußgängerin ihren schweren Verletzungen. Die Autofahrerin war im Mai 2014 vom Amtsgericht Landau wegen fahrlässiger Tötung zu einer milden Geldstrafe von 1.850 Euro verurteilt worden. Es habe "nahezu alles" zu Gunsten der Autofahrerin gesprochen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Berufungskammer des Landgerichts änderte das Urteil am Dienstag in zweiter Instanz noch einmal zu Gunsten der 53-Jährigen ab: Richter Ralf Reiter ließ das Verfahren gegen eine Geldauflage von 500 Euro vorläufig einstellen.
Warum die alte Dame am 18. Februar 2013 um kurz nach sechs Uhr im Dunklen auf der Staatsstraße vor ihrem Haus in Feldöd (Gemeinde Eichendorf) war, weiß keiner. Wie am Rande der Verhandlung zu vernehmen war, hatte die 73-Jährige, die an Demenz erkrankt war, die Angewohnheit, die Mülltonnen am Abfuhrtag zu kontrollieren. Zumindest standen am 18. Februar die Mülltonnen bereit. Auf jeden Fall überquerte sie die Fahrbahn und hatte die andere Straßenseite fast schon erreicht, als sie von einem Kleinwagen erfasst wurde. Die Frau, die das Fahrzeug gesteuert hatte, war auf dem Weg zur Arbeit gewesen - obwohl sie an diesem Tag Geburtstag hatte. Nach der Kollision stand die 53-Jährige so sehr unter Schock, dass sie ins Krankenhaus gebracht werden musste.
Eine Erinnerung an den Unfallhergang hat die Frau nicht. Zeugen gibt es keine. Und auch der Kfz-Sachverständige Jürgen Groß konnte nur begrenzt Hilfestellung leisten. Die Lichter an dem Unfallfahrzeug seien falsch eingestellt gewesen, so Groß. Aber für Laien sei dies mit dem bloßen Auge nicht ersichtlich gewesen.