Stadt Landshut

Alkoholkonsum in der Innenstadt verboten


In diesen Bereichen hat die Stadt Landshut ein Alkoholkonsumverbot verhängt.

In diesen Bereichen hat die Stadt Landshut ein Alkoholkonsumverbot verhängt.

Von Redaktion idowa

Die Stadt Landshut hat in ihrer Eigenschaft als Kreisverwaltungsbehörde öffentliche Verkehrsflächen festgelegt, auf denen der Konsum von Alkohol ab Donnerstag untersagt sein wird. Damit wird eine entsprechende Vorschrift der seit heute gültigen 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung umgesetzt, teilt die Stadt mit.

Betroffen vom Alkoholkonsumverbot ist der gesamte Innenstadtbereich vom Maxwehr/Kapuzinerweg im Osten über den Postplatz, Bischof-Sailer-Platz und die Alt- und Neustadt mit den jeweiligen Verbindungsgassen bis hin zum Nahensteig im Westen. Die Regelung umfasst außerdem die Mühleninsel, die Ländgasse, die Theaterstraße, den Ländtorplatz sowie das Isargestade.

Ausgenommen sind nur die ganzjährig betriebenen konzessionierten Außenbereiche von Gaststätten, die unter Beachtung der allgemein gültigen Infektionsschutzregeln betrieben werden dürfen. Zudem darf die Bewirtung ausschließlich an festen Sitz- und Stehplätzen erfolgen.

Die entsprechende Allgemeinverfügung mit einem Lageplan, in dem die betroffenen Verkehrsflächen gekennzeichnet sind, ist auch im Amtsblatt der Stadt Landshut unter www.landshut.de einzusehen.