Schöffengericht verurteilt 33-Jährigen zu siebenmonatiger Bewährungsstrafe

Streit führt zu Kurzschlussreaktion


Neben 130 Euro Bargeld und einer goldenen Kette hat der Angeklagte nach einem Streit im März vergangenen Jahres auch das Smartphone seiner Exfreundin aus deren Wohnung mitgehen lassen.

Neben 130 Euro Bargeld und einer goldenen Kette hat der Angeklagte nach einem Streit im März vergangenen Jahres auch das Smartphone seiner Exfreundin aus deren Wohnung mitgehen lassen.

Ein Streit mit seiner damaligen Freundin am 3. März vergangenen Jahres hat zur Kurzschlussreaktion eines 33-Jährigen aus Gangkofen geführt, wegen der sich der Mann am Dienstagnachmittag in einer Schöffensitzung vor dem Landauer Amtsgericht zu verantworten hatte. In seinem Urteil hat Richter Michael Piringer gegen den Angeklagten eine siebenmonatige Bewährungsstrafe wegen räuberischen Diebstahls und vorsätzlicher Körperverletzung verhängt. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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