Vergewaltigungsprozess

Mutmaßliches Opfer eines Dingolfingers soll unter Medikamenten gestanden sein

Im Prozess um eine mutmaßliche Vergewaltigung in der Dingolfinger Szene hat es kein Urteil gegeben. Aus Sicht des Landgerichts war der Beweisaufnahme nichts hinzuzufügen. Der Verteidiger sah das anders.


Ein Beipackzettel wurde zum Beweismittel bei einem Vergewaltigungsprozess.

Ein Beipackzettel wurde zum Beweismittel bei einem Vergewaltigungsprozess.

Hartnäckigkeit zahlt sich aus - und so hat es am dritten Verhandlungstag im Prozess um eine mutmaßliche Vergewaltigung in der Dingolfinger Szene wider Erwartens kein Urteil gegeben. Aus Sicht der ersten Strafkammer des Landgerichts war der bisherigen Beweisaufnahme nichts mehr hinzuzufügen, doch der Verteidiger des 36-jährigen Angeklagten war da anderer Meinung.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat