In dubio pro reo
Freispruch im Verfahren wegen sexueller Belästigung in Landau
25. April 2024, 16:23 Uhr
Von
Alexander Praxl
Weil sich Zeugenaussagen widersprochen hätten und keine objektiven Beweise vorlägen, könne sie nicht 100-prozentig davon überzeugt sein, dass der Angeklagte schuldig ist, erklärte Richterin Eva Ruhland in ihrer Urteilsbegründung. "Es steht Aussage gegen Aussage", sagte die Vorsitzende und entschied gemäß der Unschuldsvermutung.
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