Amtsgericht Landau
Ein bäriger Kopfstoß - Nase gebrochen
15. Januar 2013, 15:46 Uhr aktualisiert am 15. Januar 2013, 15:46 Uhr
Auf die Geburt der Tochter folgten ein unrühmlicher Alkoholexzess und ein außerplanmäßiger Kopfstoß: Ein gebürtiger Kasache hat sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Landau wegen Körperverletzung verantworten müssen.
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Aus Freude über die Geburt seines dritten Kindes feiert der Angeklagte zusammen mit seinem Bruder in einer Dingolfinger Diskothek. Nach reichlichem Alkoholkonsum wechselt man schließlich auf die Tanzfläche, auf der es zum Eklat kommt: Der Angeklagte beobachtet, wie "jemand" seinem Bruder die Brille von der Nase schlägt. Sein Beschützerinstinkt schlägt Alarm. Der "Bär", wie der Angeklagte von Richter Piringer genannt wird, eilt seinem Bruderherz zu Hilfe und lässt nicht lange mit sich reden. Der Geschädigte, ein 20-Jähriger aus Dingolfing, versucht einer Auseinandersetzung noch aus dem Weg zu gehen: "Geh einfach weiter", sagt er. Doch da ist es bereits zu spät. Der Angeklagte setzt "ohne rechtfertigenden Grund zum Kopfstoß an und bricht dem Geschädigten das Nasenbein", so die Anklageschrift des Staatsanwalts.
2,1 Promille Alkohol im Blut
Der Angeklagte aus Dingolfing sagt aus, dass er seinem Bruder nur "helfen wollte". Der Geschädigte habe ihn "an der Kleidung gepackt" und sei "nah vor ihm gestanden". Es folgte der Kopfstoß. Wie es allerdings dazu kommen konnte, kann er sich selbst nicht erklären. "Ich bin normalerweise ganz ruhig und lieb", behauptet er. Doch die Erklärung liegt für Richter Piringer auf der Hand. Bei 2,1 Promille Alkohol im Blut wisse so mancher nicht mehr, was er tut. Der Angeklagte versicherte aber, nicht aggressiv gewesen zu sein und dass es ihm leidtue. "Ich habe mich draußen auch entschuldigt", zeigt er sich reumütig. Der Geschädigte, ebenfalls gebürtig aus Kasachstan, sagt aus, den Angeklagten vorher nicht gekannt zu haben. Auch von einem Schlag, mit dem er die Brille des Bruders weggeschlagen haben soll, weiß er nichts. "Ich habe mit Freunden getanzt, als ich vom Angeklagten plötzlich angerempelt wurde, er mit dem Kopf zurückging und mir auf die Nase schlug."
"Keine Bagatelle"
Trotz des Nasenbeinbruchs hatte der Geschädigte eigentlich kein Interesse an einer Strafverfolgung und auch auf Schmerzensgeld verzichtet er. "Die Entschuldigung reicht mir", sagt er. Richter Piringer gibt sich damit aber nicht zufrieden, schließlich sei ein Kopfstoß "keine Bagatelle". Nach einer kurzen Absprache mit Staats- und Rechtsanwalt beschließt er, das Verfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von 2 000 Euro vorläufig einzustellen. Der Betrag ist vom Angeklagten innerhalb eines halben Jahres abzuzahlen und kommt der Kinderkrebshilfe Dingolfing/Landau e. V. zugute.