Deggendorf
Hasskommentare: Es hagelt Geld- und Freiheitsstrafen
8. März 2019, 9:14 Uhr aktualisiert am 8. März 2019, 10:21 Uhr
Eine Welle des Hasses ergoss sich im Dezember 2017 auf Facebook unter einem damaligen Live-Video aus Deggendorf. In dem Video war eine Demonstration von Asylbewerbern zu sehen. In den dazugehörigen Kommentaren regierte der blanke Hass: Beleidigungen, Fremdenfeindlichkeit, Volksverhetzung. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft dagegen massiv durchgegriffen - in einem Ausmaß, wie man es in Niederbayern zuvor nicht kannte.
Am 17. Dezember 2017 machten insgesamt 209 Flüchtlinge aus Sierra Leone ihrem Ärger in Deggendorf Luft. Auf legale Art und Weise. Sie gingen damals auf die Straße und demonstrierten gegen die Zustände im Transitzentrum.
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Noch während der Demonstration landete ein Live-Video davon auf der Facebook-Seite der Deggendorfer AfD. "Als Erstellerin des Videos konnte eine Lokalpolitikerin aus Deggendorf festgestellt werden", bestätigt Polizeisprecher Stefan Gaisbauer. Dabei handelt es sich um die AfD-Kreisvorsitzende von Deggendorf, Katrin Ebner-Steiner. Sie wies den Vorwurf, die Hasskommentare bewusst gesteuert zu haben, vehement zurück.
300 Vernehmungen
Folgen hatten die Kommentare dennoch. Folgen, die in diesem Ausmaß in Niederbayern bislang einmalig sind. Denn nie zuvor wurde dort gleichzeitig gegen so viele Personen wegen Rechtsverletzungen auf Facebook ermittelt. Die Kripo Straubing übernahm damals nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Deggendorf die weiteren Ermittlungen zu den Verfassern dieser Kommentare. Es waren umfangreiche Ermittlungen, die über ein Jahr andauerten. Nachdem die jeweiligen Profilinhaber ermittelt waren, wurden bundesweit und international Polizeidienststellen mit der Durchführung von erforderlichen Vernehmungen beauftragt. Insgesamt mussten rund 300 Vernehmungen von Tatverdächtigen und anderen Beteiligten veranlasst werden. "Letztendlich konnten 246 Tatverdächtige ermittelt werden, was zu einer bemerkenswerten Aufklärungsquote von 95 Prozent geführt hat", so Gaisbauer.
Mittlerweile gibt es auch schon die ersten Urteile zu den jeweiligen Anzeigen. Und es zeigt sich, dass mit aller Härte durchgegriffen wird. Es hagelt teils empfindliche Geldstrafen im mittleren vierstelligen Bereich oder sogar Freiheitsstrafen. Allzu oft wird Facebook oder das Internet generell von einigen Nutzern als rechtsfreier Raum angesehen. Vielleicht bringen diese Urteile künftig den ein oder anderen zum Nachdenken, bevor er seinen Hass ungefiltert in die sozialen Netzwerke gießt.
Für die AfD Deggendorf in Person von Katrin Ebner-Steiner blieben die damaligen Auswüchse auf ihrer Facebook-Seite ohne Folgen. Gaisbauer: "Das Video ist zwar immer noch auf ihrer Facebook-Seite, aber die jeweiligen Kommentare werden mittlerweile nicht mehr angezeigt." Zudem distanzierte sich Ebner-Steiner in einem Kommentar unter dem Video mit den Worten: "Wir distanzieren uns ausdrücklich von beleidigenden und rassistischen Kommentaren! Wir fordern Sie ausdrücklich auf, dieses Kommentare und dieses Verhalten zu unterlassen! Damit löst man keine Probleme! Danke!" Anders wäre der Sachverhalt gewesen, wenn der Seitenbetreiber nicht entsprechend reagiert hätte, wie Gaisbauer gegenüber idowa berichtet: "Wenn der Seitenbetreiber Kenntnis von derartigen Kommentaren hat, diese aber nicht entfernt, dann kann auch er dafür belangt werden."