Bauschreiner muss wegen Volksverhetzung 3.240 Euro Strafe zahlen

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Weil er den Strafbefehl nicht akzeptieren wollte, hat ein 41-jähriger Bauschreiner Berufung eingelegt - die wurde nun am Landgericht verworfen.

Weil er den Strafbefehl nicht akzeptieren wollte, hat ein 41-jähriger Bauschreiner Berufung eingelegt - die wurde nun am Landgericht verworfen.

Wegen Volksverhetzung hatte sich kürzlich ein 41-jähriger Bauschreiner aus dem Nachbarlandkreis Straubing-Bogen vor der Zweiten Strafkammer des Deggendorfer Landgerichts zu verantworten. Vorausgegangen war ein Strafbefehl, gegen den Einspruch eingelegt wurde, mit der Folge, dass es zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht kam. Wäre der Strafbefehl akzeptiert worden, hätte es bei 90 Tagessätzen eine Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro gegeben, und die Sache wäre für den Schreiner erledigt gewesen.

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