Plattling

Gefahrgut ohne Erlaubnis transportiert


Hier finden Sie aktuelle Polizeimeldungen. (Symbolbild)

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Von Polizei

Hengersberg: Gefälschte ADR-Bescheinigung

Am Dienstagmittag zogen Beamte der Schwerverkehrsgruppe der Verkehrspolizei Deggendorf an der Anschlussstelle Hengersberg einen türkischen Sattelzug aus dem Verkehr, der als Gefahrguttransport gekennzeichnet war. Bei der Kontrolle zeigte der türkische Fahrer eine ADR-Bescheinigung vor, die sich als Fälschung entpuppte. Ohne diese Schulungsbescheinigung ist es einem Lastwagenfahrer nicht erlaubt, gefähliche Güter zu befördern. Das gefälschte Dokument wurde sichergestellt und gegen die Verantwortlichen ein Strafverfahren eingeleitet. Der türkische Lastwagenfahrer musste an Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung zur Durchführung des Strafverfahrens hinterlegen.

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Iggensbach: Führerschein reichte nicht aus

Am Dienstagnachmittag kontrollierten Beamte der Verkehrspolizei Deggendorf an der Anschlussstelle Iggensbach zur A3, Fahrtrichtung Passau, ein Gespann aus Kleintransporter und großem Anhänger. Bei der Kontrolle konnte der rumänische Fahrer nur eine Fahrerlaubnis der Klasse B vorweisen. Für die Fahrt mit diesem Gespann hätte er aber mindestens die Führerscheinklasse BE benötigt. Der Fahrer musste an Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung hinterlegen und konnte anschließend die Fahrt fortsetzen - allerdings ohne Anhänger.

Straubing: Schifffahrtsrechtliches Patent fehlte

Am Montagvormittag kontrollierten Beamte der Wasserschutzpolizei Deggendorf im Donauhafen Straubing-Sand einen niederländischen Frachter. Dabei mussten sie feststellen, dass der niederländische Schiffsführer den Flussabschnitt zwischen Vilshofen und Straubing zurückgelegt hatte, ohne im Besitz des erforderlichen Streckenpatentes zu sein. Alternativ hätte er sich einen ortskundigen Lotsen an Bord nehmen können. Für den genannten Streckenabschnitt, der als besonders anspruchsvoll und gefährlich angesehen wird, müssen Kapitäne speziell geschult werden und erhalten erst dann die Berechtigung zur Alleinfahrt ohne Lotsen. Der kontrollierte Kapitän hat nun mit einem saftigen Bußgeld zu rechnen.