Pflegetodesfälle

Further Heimbetreiber bleibt weiterhin in Haft

Die Sterbefälle in einer Further Pflegeeinrichtung beschäftigen die Justiz weiterhin. Der Heimbetreiber, der bereits seit Dezember in Untersuchungshaft sitzt, kann vorerst nicht auf Entlassung hoffen.


Wurden Heimbewohnern unerlaubt Fentanyl-Pflaster verabreicht, und führte dies auch zum Tod? Dieser Frage geht derzeit die Staatsanwaltschaft Regensburg nach.

Wurden Heimbewohnern unerlaubt Fentanyl-Pflaster verabreicht, und führte dies auch zum Tod? Dieser Frage geht derzeit die Staatsanwaltschaft Regensburg nach.

Im Zuge der Ermittlungen bezüglich mehrerer Sterbefälle in einer Further Pflegeeinrichtung ist eine weitere Entscheidung gefallen: Der Heimbetreiber, der seit Dezember in Untersuchungshaft sitzt, kommt vorerst nicht frei. Das ließ Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher, Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg, auf Nachfrage der Chamer Zeitung wissen. Er gab damit die Entscheidung des Oberlandesgerichts bekannt, das nach sechs Monaten obligatorisch geprüft hatte, ob der weitere Vollzug der U-Haft verhältnismäßig ist.

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