In U-Haft
Beschuldigten im Further Pflege-Fall wird versuchter Mord vorgeworfen
21. Dezember 2023, 11:04 Uhr
Wegen versuchten Mordes ist gegen zwei Beschuldigte im Further Pflege-Fall am Donnerstag ein Haftbefehl vollzogen worden. Darüber berichtet die Staatsanwaltschaft in einer aktuellen Pressemeldung.
Demnach legen die Ermittler einer 54-jährigen Pflegerin zur Last, am Morgen des 6. Dezember einer 93-jährigen Heimbewohnerin, ohne deren Einwilligung eine potenziell tödliche Dosis Morphium verabreicht zu haben. Die Geschädigte starb binnen weniger Stunden nach der Medikamentengabe. Dem 38-jährigen Mitbeschuldigten liegt zur Last, die 54-jährige Pflegerin hierzu angestiftet zu haben. Das Amtsgericht Regensburg erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen beide Haftbefehle wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten, heimtückischen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizeiinspektion Regensburg ermitteln nun wegen eines möglichen, vorsätzlichen Tötungsdelikts in einer Seniorenwohngemeinschaft in Furth im Wald. Die Ermittlungen gehen auf die Aussage einer Zeugin zurück. In deren Rahmen kam es am Montag zur Durchsuchung von Geschäftsräumen und Wohnungen im Raum Furth im Wald.
Zwischenzeitlich sei eine Obduktion der Geschädigten und eine chemisch-toxikologische Untersuchung durchgeführt worden, so die Staatsanwaltschaft. Das Ergebnis der chemisch-toxikologischen Begutachtung untermauert die Angaben der Zeugin dahingehend, dass im Blut der Geschädigten eine potenziell tödliche Dosis Morphium nachgewiesen wurde. Aufgrund dieser neuen Beweislage hat die Staatsanwaltschaft Untersuchungshaftbefehle gegen die beiden Beschuldigten wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und der Anstiftung hierzu erwirkt, die am Donnerstagvormittag vollzogen wurden.
Ein von der Staatsanwaltschaft Regensburg hinzugezogener rechtsmedizinischer Sachverständiger kommt zumindest derzeit zu dem Ergebnis, dass sich ein kausaler Zusammenhang zwischen der Verabreichung des Morphiums und dem späteren Todeseintritt bei der Geschädigten, insbesondere aufgrund des angegriffenen Gesundheitszustandes der Geschädigten, aus sachverständiger Sicht nicht sicher nachweisen lässt. Aus diesem Grund lautet der Tatvorwurf - trotz des Versterbens der Geschädigten - derzeit auf versuchten Mord.
Den Ermittlungsbehörden liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine Hinweise auf einen etwaigen Sterbewunsch der Geschädigten vor. Auch befand sich die Geschädigte vor Verabreichung des Morphiums nicht im Sterbeprozess.
Die Beschuldigten haben sich bislang nicht zur Sache eingelassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Beschuldigten weiterhin uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt.