Grüne legen Entwurf für ein zeitlich befristetes Nachrücken vor
Vertretungsregel im Kommunalrecht
2. November 2020, 19:09 Uhr aktualisiert am 2. November 2020, 22:53 Uhr
Von
Ralf Müller
Die Grünen im bayerischen Landtag wollen eine Vertretungsregelung in das Kommunalrecht des Freistaats einführen. Ehrenamtlich tätige Kommunalpolitiker sollen durch den ersten Nachrücker auf der Wahlliste ihrer Partei für die Dauer von drei bis zwölf Monaten im Verhinderungsfalle vertreten werden können, erläuterte der kommunalpolitische Sprecher der Landtagsgrünen Johannes Becher am Montag in München einen entsprechenden Gesetzentwurf seiner Fraktion.
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