Grüne legen Entwurf für ein zeitlich befristetes Nachrücken vor

Vertretungsregel im Kommunalrecht


Die Grünen im bayerischen Landtag wollen eine Vertretungsregelung in das Kommunalrecht des Freistaats einführen. Ehrenamtlich tätige Kommunalpolitiker sollen durch den ersten Nachrücker auf der Wahlliste ihrer Partei für die Dauer von drei bis zwölf Monaten im Verhinderungsfalle vertreten werden können, erläuterte der kommunalpolitische Sprecher der Landtagsgrünen Johannes Becher am Montag in München einen entsprechenden Gesetzentwurf seiner Fraktion.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat